Verkehrskontrollen in Bogenhausen

Bogenhausen · Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung

Bogenhausen · Von Freitag, 24.04.2020, 05:00 Uhr, bis Montag, 27.04.2020, 05:00, kontrollierten die Beamten der Münchner Polizei viele Fahrer von Kraftfahrzeugen.

Bei diesen Kontrollen wurden 49 Verstöße angezeigt. Bei den Verstößen handelte es sich um Fälle, bei denen die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen standen. Dazu wurden Fahrten festgestellt, bei denen die verantwortlichen Fahrer keine gültigen Fahrererlaubnisse hatten. In vier Fällen stellten die Beamten betrunkene Personen fest, die im Begriff waren, mit ihren Kraftfahrzeugen loszufahren. In allen diesen Fällen konnten diese Fahrten verhindert werden und die Schlüssel wurden den Fahrern abgenommen und auf Polizeiinspektionen hinterlegt.

1. Fall: Am Samstag, 25.04.2020, gegen 22.50 Uhr, wurde ein Münchner auf einem Yamaha, Kleinkraftrad auf der Vollmannstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 16-Jährige ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis. Dazu war das Fahrzeug nicht versichert. Er wurde zur Blutentnahme in das Institut für Rechtsmedizin gebracht. Der Schlüssel vom Kleinkraftrad wurde durch die Beamten sichergestellt. Nach Beendigung aller Maßnahmen wurde der 16-Jährige entlassen. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Fahrt unter Drogeneinwirkung und einem Verstoß gegen die Versicherungspflicht angezeigt.

2. Fall: Am Freitag, 24.04.2020, gegen 23:10 Uhr, wurde ein 25-jähriger Münchner mit seinem Golf Pkw im Admiralbogen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dieser Kontrolle zeigte er drogentypische Auffälligkeiten. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab ein positives Ergebnis. Bei einem Abgleich der Führerscheindaten mit dem polizeilichen Datenbestand kam heraus, dass der 25-Jährige zudem ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Beamten unterbanden demnach die Weiterfahrt und stellten den Autoschlüssel sicher. Er wurde zur Blutentnahme in das Institut für Rechtsmedizin mitgenommen und nach Beendigung aller Maßnahmen von dort aus entlassen. Der Mann wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrt unter Drogeneinwirkung angezeigt.

Artikel vom 27.04.2020
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