VCD weist auf Einleitung Planfeststellungsverfahren zur B15n hin

Landkreis Erding · Eine weitere Autobahn?

Die B15neu soll eventuell auch durch Taufkirchen führen. Foto: kw

Die B15neu soll eventuell auch durch Taufkirchen führen. Foto: kw

Landkreis Erding/Erding · Nach dem Debakel mit der A94 drohe dem Landkreis Erding jetzt weiteres Ungemach, darauf weist der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hin.

VCD-Kreisvorsitzender Alfred Schreiber nahm vor kurzem an einer Informationsveranstaltung in Geisenhausen im Landkreis Landshut teil, wo die "Gemeinschaft der Betroffenen und Gegner der Autobahntrasse Regensburg-Rosenheim (B15 neu) e.V. von 1974" auf das nunmehr eingeleitete Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der B15n hinwies.

Der VCD ist Mitglied in diesem Aktionsbündnis. Die Straße heißt zwar verharmlosend "Bundesstraße", ist aber eine vierstreifige Straße, wie eine Autobahn mit Standspur und Begleitstraße etc., also eine bis zu 100 Meter breite Schneise quer zur Landschaft! "Also eine Autobahn mit gelben Bundesstraßenschildern", so Schreiber weiter.

Im Herbst 2019 wurde die B15neu fertiggestellt auf der Strecke Regensburg bis zur A92 (München-Deggendorf) bei Landshut. Nunmehr hat die Regierung von Niederbayern das Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau beantragt. Dieser Planungsabschnitt hat zwar nur eine Länge von 1,8 Kilometern, jedoch soll damit der Brückenschlag über die Isar erfolgen, mit dem Ziel des Weiterbaus bis Rosenheim.

"Die B15n muss an der A92 enden, und darf nicht in Richtung Rosenheim weitergebaut werden", fordert der VCD.

Die Planungen sehen eine Trassenführung Regensburg-Landshut (A92)- Dorfen (A94) - Rosenheim - Inntal (Brennerautobahn) vor. Ursprünglich war eine Trassenführung durch den Landkreis Mühldorf vorgesehen - durch den dortigen bereits jahrelangen massiven Widerstand wurde vor fünf Jahren eine neue Route vorgeschlagen, die jetzt durch den Landkreis Erding führen soll. Betroffen wären damit die Gemeinden Hohenpolding, Steinkirchen, Inning am Holz, Taufkirchen, Dorfen und St. Wolfgang. Zwar wurde nach neuen Protesten im Landkreis Erding die tatsächliche Streckenführung offengelassen, dieses Damoklesschwert schwebt aber weiter über dem Landkreis Erding.

"Die Forderung der CSU 'wir wollen die B15neu, aber bitte nicht durch den Landkreis Erding, sondern auf der urprünglichen Trasse Mühldorf' ist sehr gefährlich", so Schreiber. "Kann gutgehen, kann aber auch schiefgehen ...".

Sollte die B15n - wie zuletzt favorisiert - durch den Landkreis Erding gebaut werden, würde in Dorfen - oder besser gesagt "über Dorfen" ein riesiges Autobahnkreuz entstehen, das dann wirklich das gesamte Isental an 365 Tagen im Jahr vollständig beschallt. Der VCD fordert einen endgültigen Stopp der B15n an der A92 bei Essenbach (Landshut); ein Weiterbau nach Süden darf nicht erfolgen, und zwar weder auf der Mühldorfer, noch auf der Erdinger Trasse. Dabei macht solch eine Autobahn auch überhaupt keinen Sinn mehr", fügt der Landshuter VCD-Kreisvorsitzende Martin Schachtl hinzu.

Der Brennerbasistunnel gehe 2028 in Betrieb, und Österreich wird dann den Güterverkehr über den Brenner nur noch auf der Schiene zulassen. "Warum sollte eine Autobahn für den Güterverkehr quer durch Bayern gebaut werden, um dann die Lkw´s erst bei Kiefersfelden oder Rosenheim auf die Schiene zu verladen?". Die Zukunft gehöre dem Kombinierten Verkehr, wo Güter über größere Strecken wie dem Alpentransit auf der Schiene transportiert werden. "Bei dieser ökoeffizientesten Transportart wird der Auflieger zunächst zum nächsten Bahnhof gebracht. Dann wird die lange Strecke per Bahn zurückgelegt. Schließlich erfolgt die Feinverteilung mit Lkw vom nächsten Bahnhof zum Bestimmungsort der Fracht." wie Schachtl erläuterte.

Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren können bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, bis (Posteingang) 16. April vorgenommen werden. Jede Person und jede juristische Person, die sich davon betroffen betrachtet (also auch beispielsweise wegen Klimaschutz oder Verschwendung von Steuergeldern) kann eine schriftliche Einwendung vornehmen, wozu der VCD hiermit ausdrücklich aufruft.

Artikel vom 06.03.2020
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