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Reiserückkehrer aus Italien
Ebersberg · Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes

Reisende aus Italien sollten bei Fieber, Husten oder Atemnot innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise einen Arzt zur diagnostischen Abklärung kontaktieren. Foto: Mojpe, CC0
Ebersberg · Unter den Rückkehrern zum Ferienende am kommenden Wochenende werden vermutlich auch Reisende sein, die einen Kurzurlaub in Italien verbracht haben. Dazu hat das Gesundheitsamt Ebersberg Informationen zusammengestellt.
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Neuartiges Coronavirus in Bayern
Artikel vom 02.03.2020: Das bayerische Gesundheitsministerium informiert über Risiken
Das Robert Koch Institut hat bis zum 27. Februar die folgenden Gebiete Italiens als Risikogebiet definiert: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Gemeinde Vo der Provinz Padua in der Region Venetien. Risikogebiete sind Gebiete, bei denen von einer anhaltenden breiten Viruszirkulation in der Bevölkerung auszugehen ist. Für Reiserückkehrer aus diesen Risikogebieten hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege konkrete Vorgehensweisen für die Gesundheitsämter festgelegt. Darüber hinaus gibt es Regionen in Oberitalien, in denen einzelne Infektionsfälle aufgetreten sind. Reisende aus diesen Regionen sollten bei Fieber, Husten oder Atemnot innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise einen Arzt zur diagnostischen Abklärung kontaktieren. Dazu sollten sie unbedingt im Vorfeld in der Praxis anrufen. Bis zur Abklärung sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen. Die Durchführung von Rachenabstrich-Untersuchungen bei Personen ohne Symptome hat wenig Aussagekraft. Eine Anordnung zur häuslichen oder Quarantäne im Krankenhaus ist nur bei begründeten Verdachtsfällen möglich. Eine Klinik wird erst dann involviert und tätig, wenn ein Fall sie erreicht. Die Kreisklinik ist darauf vorbereitet und wird gemäß den Empfehlungen des Robert Koch Instituts handeln. Im Rahmen dessen, was derzeit möglich und absehbar ist, sind die Zuständigen im Landkreis Ebersberg bereits seit Wochen aktiv und vorbereitet.
Artikel vom 29.02.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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