Wenn Streiche ausarten

Polizei informiert zur Freinacht

München · In der Walpurgisnacht oder Freinacht ist entsprechend bayerischem Brauchtum mit Streichen zu rechnen. Allerdings wird der alte Brauch alljährlich, vor allem von Jugendlichen, falsch ausgelegt.

So musste die Münchner Polizei in der Nacht auf den 1. Mai 2018 eine Vielzahl von „Freinachteinsätzen“ erledigen.

Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten. Die Palette der Straftaten erstreckte sich von Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte.

Auch heuer wird die Münchner Polizei in diesem Zusammenhang wieder verstärkt Kontrollen durchführen. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.

Die Münchner Polizei bittet deshalb alle Bürger, in der Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai immer daran zu denken: Streiche - ja! Straftaten - nein!

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