Ein erster Schritt ist getan

BA 18 will die Aufhebung der Wegsperrung zum Isarufer

Ferdinand Brinkmöller und Peter Ödinger vom BA 18 fordern die Wiederöffnung der Wege hinunter zur Isar. Foto: Heike Woschee

Ferdinand Brinkmöller und Peter Ödinger vom BA 18 fordern die Wiederöffnung der Wege hinunter zur Isar. Foto: Heike Woschee

Harlaching · Der nächste Schritt in die richtige Richtung ist getan, strahlen Ferdinand Brinkmöller (CSU) und Peter Ödinger (CSU) vom Bezirksausschuss 18. Im letzten Bezirkstagsausschuss wurde mehrheitlich entschieden, die beiden Isarwege, die sich gegenüber dem Gasthaus Menterschwaige befinden, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Seit vier Jahren sind sowohl der Fußweg als auch der Radweg gesperrt. Der Grund: Es bestehe Hangrutschgefahr, so die Stadt München. Das sehen die beiden Stadtteilpolitiker indes anders. „Die ersten Wege rund um die Marienklause wurden bereits 1850 angelegt. Zuständig war damals der Wasseraufseher Martin Achleitner“, berichtet Ferdinand Brinkmöller.

Die Wege, die den Stadtteil mit den Isarauen verbinden gibt es noch heute, allerdings sind nicht mehr alle zugänglich. „Viele Spaziergänger nutzen den Weg trotzdem. Sie steigen einfach über die Absperrung und nutzen die Wege trotz des Verbots. Aber für Senioren, die mit dem Gehwagen unterwegs sind oder für Eltern mit Kinderwägen ist der Weg versperrt“, berichtet Peter Ödinger von seinen Beobachtungen. Grundlos sei diese Sperrung ihrer Meinung nach, da von massiven Hangabrutschen nichts bekannt sei.

Die Sperrung der Wege habe aber zur Folge, dass diese nicht mehr gepflegt würden und so immer mehr und mehr verkommen würden. Diese Zuwege zur Isar seien wichtig, denn der nächste breite Weg runter sei am Candidplatz, viel zu weit weg für viele Spaziergänger aus dem Stadtteil. „In Baierbrunn gibt es tatsächlich immer mal wieder kleine Hangabrutsche, die sperren ihre Wege aber trotzdem nicht“, erklärt Brinkmöller. Nicht die tatsächliche Gefahrenlage rechtfertige die Sperrung, wohl aber die Widmung des Areals.

Das Gelände werde von der Stadt als „Grünanlage“ deklariert, deshalb gebe es auch besondere Sicherungspflichten dafür. Würde man das Gelände aber als „Wald“ ausweisen, gelt die Regel: „Betreten auf eigene Gefahr“. Warum das Gebiet als Grünanlage ausgewiesen wurde, verstehen die Stadtteilpolitiker indes nicht. Leider, so bedauerten die langjährigen BA-Mitglieder habe die Entscheidung des BA nur empfehlenden Charakter und sei nicht weisungsbefugt.

„Wir sind auf das Votum der Stadt München und seiner Referate angewiesen“, betonen die beiden alteingesessenen Harlachinger. Sie wissen aber nicht nur den BA mehrheitlich hinter sich, sondern auch die Bürger Harlachings, die in der letzten Bürgerversammlung im Herbst ebenfalls die Wiederöffnung forderten.

Wie wichtig diese Naherholungsgebiete sind, zeigen auch die wachsenden Einwohnerzahlen: Seit 1994 ist die Bevölkerung von 44.000 auf rund 56.000 Bürger angestiegen. Mehr Menschen, die Platz für Erholung brauchten, so ihr Fazit. Hw

Artikel vom 27.03.2019
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