BA will die Isarwege wieder geöffnet sehen

Harlaching · Hoffen auf Einsehen der Stadt

Weil der Weg zur Isar seit vier Jahren gesperrt ist, verfällt er langsam. Der BA will, dass der Weg wieder geöffnet wird. Foto: Peter Ödinger

Weil der Weg zur Isar seit vier Jahren gesperrt ist, verfällt er langsam. Der BA will, dass der Weg wieder geöffnet wird. Foto: Peter Ödinger

Harlaching · Im letzten Bezirkstagsausschuss wurde mehrheitlich entschieden, die beiden Isarwege, die sich gegenüber dem Gasthaus Menterschwaige befinden, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seit vier Jahren sind sowohl der Fußweg als auch der Radweg gesperrt. Der Grund: Es bestehe Hangrutschgefahr, so die Stadt München.

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Das sehen die beiden Stadtteilpolitiker Peter Ödinger und Ferdinand Brinkmöller indes anders. „Die ersten Wege rund um die Marienklause wurden bereits 1850 angelegt. Zuständig war damals der Wasseraufseher Martin Achleitner“, berichtet Ferdinand Brinkmöller.

Die Wege, die den Stadtteil mit den Isarauen verbinden gibt es noch heute, allerdings sind nicht mehr alle zugänglich. „Viele Spaziergänger nutzen den Weg trotzdem. Sie steigen einfach über die Absperrung und nutzen die Wege trotz des Verbots. Aber für Senioren, die mit dem Gehwagen unterwegs sind oder für Eltern mit Kinderwägen ist der Weg versperrt“, berichtet Peter Ödinger von seinen Beobachtungen. Grundlos sei diese Sperrung ihrer Meinung nach, da von massiven Hangabrutschen nichts bekannt sei. Die Sperrung der Wege habe aber zur Folge, dass diese nicht mehr gepflegt würden und so immer mehr und mehr verkommen würden.

Diese Zuwege zur Isar seien wichtig, denn der nächste breite Weg runter sei am Candidplatz, viel zu weit weg für viele Spaziergänger aus dem Stadtteil. „In Baierbrunn gibt es tatsächlich immer mal wieder kleine Hangabrutsche, die sperren ihre Wege aber trotzdem nicht“, erklärt Brinkmöller. Nicht die tatsächliche Gefahrenlage rechtfertige die Sperrung, wohl aber die Widmung des Areals. Das Gelände werde von der Stadt als „Grünanlage“ deklariert, deshalb gebe es auch besondere Sicherungspflichten dafür. Würde man das Gelände aber als „Wald“ ausweisen, gelt die Regel: „Betreten auf eigene Gefahr“.

Artikel vom 03.04.2019
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