Demontage von denkmalgeschützter Uhr und Plattenrelief

Wahrzeichen des Hauptbahnhofs

Die Demontage des Plattenreliefs hat bereits begonnen, am 24. Oktober folgte die Abnahme der Uhr. Foto: DB Netz AG

Die Demontage des Plattenreliefs hat bereits begonnen, am 24. Oktober folgte die Abnahme der Uhr. Foto: DB Netz AG

München/Zentrum · Im Zuge des Baus der neuen S-Bahn-Station der 2. Stammstrecke wird ab Frühjahr 2019 der östliche Teil des Empfangsgebäudes abgebrochen. Die 290 Teile des unter Denkmalschutz stehenden Plattenreliefs, das so genannte »Alpenmosaik« an der Ostfassade über dem Haupteingang, sowie die darüber liegende Bahnhofsuhr nimmt die Deutsche Bahn (DB) für die Bauzeit ab.

Am 24. Oktober haben die Arbeiten begonnen. Sie werden zwischengelagert bis zum einem Wiedereinbau im neuen Hauptbahnhof.

Das Plattenrelief wurde im Zuge des Baus des heutigen Hauptbahnhofs vom Künstler Rupprecht Geiger errichtet. Die ersten Pläne für das Kunstwerk am Bau entstanden bereits 1951, die Ausführung erfolgt einige Jahre später.

Das Mosaik besteht aus farbig eloxierten Aluminiumplatten in Grau- und Blautönen, die auf hintereinander liegenden Ebenen platziert sind. Auch eine Uhr, deren Gestaltung und Platzierung oben rechts in enger Zusammenarbeit mit dem älteren Sohn des Künstlers Lenz Geiger entstand, gehört zu dem Ensemble. Bei der Uhr wurde auf Ziffern verzichtet, da diese aus weiter Entfernung lesbar sein sollte. Aufgrund der farblichen Gestaltung des Reliefs ist sie eher neutral in einem Anthrazit-Grau mit weißen Zeigern gehalten. Das Relief selbst kommt besonders in der Nacht zur Geltung: Die hinter den Aluminiumplatten angebrachten Leuchtstoffröhren erzeugen ein indirektes Licht und sollen so den Eindruck erwecken, dass die Formen in einem undefinierten, leuchtenden Raum zu schweben scheinen.

Julia Geiger, Enkelin des Künstlers und Leiterin des Archivs Geiger: „Das Relief ist Richtung Zentrum gerichtet und grüßt zur Stadt als »urbanes Zeichen«. Damit ist es ein Zeitdokument für die Aufbruchsstimmung der Münchner Nachkriegszeit: Bis 1929 waren Leuchtreklamen verboten, da sie als »unmünchnerisch« galten.

Im Jahr 2008 zum 100. Geburtstag des Künstlers wurden die Leuchtstoffröhren erneuert und das Relief unter Denkmalschutz gestellt. Für den Neubau des Münchner Hauptbahnhofs sucht die DB in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde und dem Archiv Geiger nach einem neuen Platz für das Kunstwerk im neugebauten Hauptbahnhof.

Artikel vom 26.10.2018
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