Sanfte Sanierung der Märkte

Dr. Wolfgang Stefinger zur Verwirrung um EU-Richtlinien

Dr. Wolfgang Stefinger, CSU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der »Freunde des Viktualienmarkts«	Foto: VA

Dr. Wolfgang Stefinger, CSU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der »Freunde des Viktualienmarkts« Foto: VA

München · In der letzten Ausgaben berichtete der Münchner Wochenanzeiger, dass EU-Richtlinien die Sanierung der Münchner Märkte möglicherweise stoppen könnten.

Die Aufregung in der Stadtverwaltung war entsprechend groß. So befürchte das städtische Kommunalreferat einen Planungsstopp der Sanierung der Münchner Märkte aufgrund des europäischen Beihilferechts. Dem wurde jetzt von der EU-Kommission widersprochen. Gleichzeitig ging Dr. Wolfgang Stefinger, CSU- Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Vereins »Freunde des Viktualienmarkts« dem Problem auf den Grund.

Weitere Artikel zum Thema
München · IHK zur Sanierung der Märkte
Artikel vom 28.03.2017: Zuversichtlich gestimmt
Münchner Viktualienmarkt in der Altstadt
Themenseite über den bei Münchnern sowie Gästen beliebten Markt im Herzen Münchens
Das Thema Elisabethmarkt wird zur unendlichen Geschichte
Artikel vom 15.10.2016: »Bleibt alles anders«

Als Ergebnis seiner Recherche mit konkreter Nachfrage bei der EU- Kommission kann Dr. Stefinger jetzt Entwarnung geben: »Öffentliche Maßnahmen rein lokaler Natur stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinn des EU-Rechts dar. Die Münchner Märkte bieten Waren und Dienstleistungen in einem geografisch begrenzten Gebiet an und wirken sich nicht auf den Handel innerhalb der EU aus.«

Somit ist ausgeschlossen, dass eine Sanierung der Münchner Märkte mit öffentlichen Geldern gegen das europäische Beihilferecht verstößt. Bei der Information gegenüber Dr. Stefinger betont die EU-Kommission vielmehr, dass sie nach dem Grundsatz verfahre, sich nicht in lokale öffentliche Fördermaßnahmen einzumischen und diese gerade in die Entscheidungskompetenz lokaler Akteure lege.

Vor diesem Hintergrund hat Dr. Stefinger kein Verständnis für das Szenario eines Planungsstopps aufgrund von EU-Recht. Dr. Stefinger: »Das Vorgehen der Stadtverwaltung ist wieder einmal höchst merkwürdig. Wie schon bei den Hygienerichtlinien sind nicht EU-Bestimmungen ausschlaggebend. Hier konnte ich der Stadt darlegen, dass die angeblichen EU-Hygienevorschriften eigene städtische Vorgaben waren, also die Forderungen nach Waschbecken und Toiletten in einzelnen Marktständen alleine von ihr selbst und aufgrund eigener städtischer Bestimmungen gefordert wurden. Es wirkt auf mich schon sehr fadenscheinig, wenn Vertreter der Stadt München unter Hinweis auf EU-Bestimmungen jetzt erneut die Sanierung der Märkte im Bestand stoppen wollen. Für mich ist außerdem sehr fraglich, wieso die rechtliche Beurteilung kostenpflichtig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen muss und nicht von der städtischen Rechtsabteilung geklärt werden kann. Statt ständig Nebelkerzen zu werfen und alles auf die EU zu schieben, bin ich der Auffassung, dass die Stadt ihre Aufgaben zum Wohl der Bürger erledigen sollte. Einer sanften Sanierung der Märkte scheint in meinen Augen nichts im Wege zu stehen - außer die Stadtverwaltung selbst«.

Artikel vom 04.04.2017
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...