Jugendliche Schläger verhaftet

Polizisten verletzt

Zentrum · Am Montag, 27. August, gegen 20.30 Uhr, wurde der Polizeiinspektion 41 (Hauptbahnhof) vom Bahnschutz (BSG) mitgeteilt, dass sich etwa 40 Raver im Bahnhof auf der Galerie neben einem Schnellimbisslokal aufhielten.

Da von dieser Gruppierung bereits in den vergangenen Wochen mehrmals Pöbeleien gegen Reisende am Hauptbahnhof ausgingen, wurde eine Zivilstreife beauftragt, sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Die Zivilbeamten trafen lediglich sieben Personen an.

Als ein 18-Jähriger von der Treppe der Galerie einen Getränkebecher auf den Boden warf, wollte ihn einer der Zivilbeamten einer Personenkontrolle unterziehen.

Der 18-Jährige ging daraufhin sofort auf den Beamten los und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als ein 29-jähriger uniformierter Polizist seinem Kollegen zu Hilfe kommen wollte, wurde auch dieser von dem Jugendlichen angegriffen. Die beiden Polizisten konnten den Jugendlichen kurze Zeit später überwältigen. Als sie ihm Handschellen anlegen wollten, kam ihm ein zweiter junger Mann zu Hilfe und versuchte ihn zu befreien. Dabei schlug er dem Zivilbeamten mit den Fäusten ins Gesicht.

Eine 23-jährige Polizistin, die ihre Kollegen unterstützen wollte, wurde in dem anschließenden Gerangel ebenfalls von dem Jugendlichen verletzt. Zusammen mit Beamten des Bundesgrenzschutzes konnten die beiden rabiaten Jugendlichen an-schließend zur Wache gebracht werden. Gegen die fünf anderen Personen aus der Gruppe wurden Platzverweise ausgesprochen. Daraufhin verliesen sie den Bahnhof.

Auf der Polizeiinspektion 41 wurde einer der Beschuldigten anschließend einem Alcotest unterzogen, da er nach Alkohol roch. Unvermittelt schlug der Jugendliche einem 29-jährigen Polizisten den Schlauch des Alcomaten mit solcher Wucht ins Gesucht, dass dieser dabei am Kopf verletzt wurde. Da der junge Mann über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde er in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums eingeliefert.

Alle drei verletzten Polizeibeamten mussten sich aufgrund ihrer Verletzungen in ärztliche Behandlung begeben.

Artikel vom 06.09.2001
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