Gegen Eis und Schnee

Viel Arbeit für Winterdienst – Doch wer ist überhaupt für was zuständig?

Schnee und Eis am Echinger Bahnhof hielt den Winterdienst seit dem Wochenende in Atem.	Foto: ch

Schnee und Eis am Echinger Bahnhof hielt den Winterdienst seit dem Wochenende in Atem. Foto: ch

Garching-Neufahrn-Eching-Unterschleißheim-München · Der Winter ist angekommen und hatte besonders in den vergangenen Tagen reichlich Schnee im Gepäck. Der Prognose für die nächsten Wochen zufolge, bleibt der Winter nun erstmal ein bisschen.

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Doch wo und für was ist der Winterdienst überhaupt zuständig?

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist es Aufgabe der Gemeinde/ Stadt, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage – nach ihrer Leistungsfähigkeit – die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) hierzu verpflichtet sind.

Die Gemeinden haben außerdem die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Anlieger bzw. Hinterlieger zu verpflichten, die Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen bzw. wenn kein Gehweg oder gemeinsamer Geh- und Radweg besteht, diese öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite in sicherem Zustand zu erhalten. In der Stadt Garching ist der Winterdienst vorbereitet. Die Lager sind mit Streusalz und Splitt gefüllt, die Räumgeräte einsatzbereit. Für die 15 Mitarbeiter gilt es, Straßen und Wege von insgesamt 329 Kilometern täglich schnellstmöglich zu räumen, damit diese bis zum eintretenden Berufsverkehr halbwegs befahr-, beziehungsweise begehbar sind. Von der Olympia-Schießanlage im Süd-Westen bis kurz vor Dietersheim im Nord-Osten erstreckt sich das etwa 28,16 Quadratkilometer große Stadtgebiet von Garching und damit auch das öffentliche Straßen- und Wegenetz, die das Bauhofpersonal vom Schnee befreien muss.

Dazu stehen vier große und vier kleine Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. Die Mitarbeiter, die diese Fahrzeuge nicht besetzen, machen sich als Handräumpersonal auf, um wichtige Fußgängerüberwege begehbar zu machen. Nach dem vorhandenen Räum- und Streuplan der Stadt, der auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist, gibt es drei Kategorien, die vom Bauhof nach ihrer Priorität abgearbeitet werden. Um 3.30 Uhr beginnt der Dienst. Zuerst werden die Straßen der Kategorie 1 geräumt.

Das ist, je nach Schneefall, bis 6 oder 7 Uhr in der Früh geschafft, dann folgt das Räumen und Streuen der Straßen mit Kategorie 2 sowie der Bürger- und Rathausplatz. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht überschritten folgen dann die Straßen mit Kategorie 3. Gegen Mittag sind dann die Straßen und Wege soweit geräumt und – falls erforderlich – auch gestreut, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird.

Bei anhaltenden Schneefällen rückt das gleiche Personal nach einer Pause am Spätnachmittag wieder aus, sodass mehrere 11-Stunden-Arbeitstage am Stück keine Seltenheit sind. Ein Schicht-Betrieb ist aufgrund der dünnen Personaldecke des Garchinger Bauhofs nicht möglich, so die Mitteilung der Stadt. Bauhofleiter Helmut Medel ist dennoch guter Dinge. Sein Team sei sehr motiviert und der Großteil der Garchinger Bevölkerung ist entgegenkommend.

Und auch Garchings Erster Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann weiß: »Die Mitarbeiter im Bauhof leisten jedes Jahr beim Winterdienst eine vorbildliche, engagierte und sehr gewissenhafte Arbeit. Mir ist bewußt, dass mehr nicht mehr geht.« Zwei Fremdfirmen unterstützen deshalb den Bauhof z.B. in der Autobahnsiedlung, im Bereich Pfarrer-Seanner-Straße, Daxenäckerweg, Untere Straßäcker sowie die Rettungswege entlang der U-Bahnstrecke. Für die Räumung der Bundesstraßen ist das Straßenbauamt zuständig. Das Hochschul- und Forschungsgelände wird ebenfalls nicht vom städtischen Bauhof geräumt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch private Räumdienste in der Stadt unterwegs sind, die nicht von der Stadt sondern z.B. von Hausverwaltungen oder Bauträgern beauftragt werden. Auch der Business Campus wird »privat« geräumt.

Neben dem Winterdienst sind auch Grundstückseigentümer bei Eis und Schnee gefragt. Nach der Verordnung der Stadt Garching über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter obliegt die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger.

Straßenanlieger ist der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte des an einen öffentlichen Weg unmittelbar angrenzenden Grundstücks. Die Gehwege müssen an Werktagen ab 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr, vom Schnee freigemacht bzw. mit Sand oder Splitt bestreut werden. Sofern es erforderlich ist, sind diese Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen. Von der Räum- und Sicherungspflicht kann niemand entbunden werden.

Wenn jemand aufgrund von Arbeitszeiten, Abwesenheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, die Sicherungspflichten selbst ordnungsgemäß auszuführen, ist gegebenenfalls die Hilfe Dritter (z.B. Firmen wie Hausmeisterdienste, Nachbarn, Verwandte oder die Nachbarschaftshilfe) in Anspruch zu nehmen. Sofern jemand – in der Regel der Eigentümer – seiner Räum- und Sicherungspflicht nicht nachkommt, muss er mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der städtischen Verordnung kann zudem mit einer Geldbuße geahndet werden. Erfasst von dieser Räum- bzw. Sicherungspflicht sind die Geh- bzw. Radwege in der gesamten Breite (falls nicht vorhanden die öffentliche Straße in einer Breite von 1 Meter), sowie auch die an das Grundstück angrenzenden oder das Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen.

Der Schnee ist am Rande des Gehweges bzw. der Fahrbahn so zu lagern, dass keine Behinderung des Verkehrs eintritt. Abflussrinnen, Hydranten Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten. Wie in den letzten Jahren werden von der Stadt wieder etwa 100 Splittkisten im Raum Garching aufgestellt und befüllt. Sie stehen den Grundstückseigentümern zur Verfügung. Die Hausmeister großer Wohnanlagen, die größere Mengen Splitt benötigen, werden gebeten, sich nicht an den Splittkisten zu bedienen.

Nähere Infos dazu gibt es unter www.garching.dewww.garching.de

Winterdienst in Eching, Neufahrn, Unterschleißheim

Details rund um den Räumplan und den Winterdienst in Unterschleißheim finden Interessierte unter www.stadtwerke-ush.de

Die Standorte von Streugutkästen in der Gemeinde Eching gibt es unter www.eching.de

Ansprechpartner für den Winterdienst in Neufahrn sind unter www.neufahrn.de zu finden. ch

Artikel vom 20.01.2016
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