Grundloser Notruf

Zentrum · 42-Jähriger wird festgenommen

Zentrum · Das grundlose Absetzen eines Notrufs kann gravierende Folgen haben und wird daher streng geahndet. In vielen Fällen kann ein Täter nicht ermittelt werden.

Das war am vergangenen Donnerstag, 4. Juni, anders, denn hier hatten zwei Zeugen einen Mann beobachtet, der ohne Anlass einen Notrufmelder am S-Bahnhof Marienplatz betätigt hatte. Daraufhin stieg er mit zwei Begleitern in eine S-Bahn ein. Die beiden Zeugen folgten dem Mann und informierten die Polizei aus dem Zug heraus.

Am Haltepunkt Donnersberger Brücke konnten Beamte der Bundespolizei den Mann vorläufig festnehmen. Dabei stellten sie fest, dass der 42-Jährige betrunken war. Bei ihm wurde ein Atemalkohol von 2,42 Promille festgestellt. Die Bundespolizei ermittelt gegen den 42-Jährigen nun wegen Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen. Nach dem Betätigen des Feuermelders waren Einsatzkräfte der Feuerwache 1 ausgerückt.

Einen besonderen Dank sprach die Polizei den beiden Zeugen aus. Durch ihre »schnelle und richtige Reaktion« (Verfolgung ohne sich selbst zu gefährden und dabei Benachrichtigung an die Polizei), habe der Täter gefasst werden können und müsse nun die Verantwortung für sein Verhalten tragen.

Artikel vom 10.06.2015
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