Sicher im Karussell

Moosach · Diana Stachowitz sorgt sich um Schausteller

Moosach · Bayern ist bekannt für sein Brauchtum und die Volksfestkultur. Dabei gehören Fahrgeschäfte dazu.

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Die SPD-Landtagsabgeordnetete Diana Stachowitz sieht sie in Gefahr: »Mit der Anwendung der neuen Sicherheitsvorgabe der Europäischen Union auch zur Überprüfung von bereits produzierten Karussells würde ein großes Stück unserer traditionellen bayerischen Volksfestkultur verloren gehen«. Deshalb habe sie mit ihrer Fraktion einen Antrag eingereicht und die Staatsregierung zum Handeln aufgefordert. Die neue europäische Sicherheitsnorm gebe ausdrücklich vor, dass die dort enthaltenen technischen Regeln nicht auf Anlagen anwendbar seien, die schon vor ihrem Erscheinen hergestellt wurden.

Die Bauministerkonferenz der Länder setze sich jedoch über diese Fachkenntnisse der Norm-Verfasser hinweg und bestimme, dass nunmehr alle Schausteller ihre Fahrgeschäfte nach der neuen Norm begutachten und gegebenenfalls umrüsten lassen müssen. »Allein die Anfertigung des Prüfberichts verursacht Kosten von mehreren tausend Euro«, erklärt Robert Eckl, Bayerischer Landesvorsitzender der Schausteller. Ihn zitiert Stachowitz. Das habe auch Auswirkungen auf den Eintrittspreis und gerade Besitzer älterer Fahrgeschäfte könnten sich die erforderlichen Ertüchtigung nicht mehr leisten.

Neue Norm soll nicht rückwirkend gelten

»Die bewährten Prüfungen, insbesondere die in Europa einzigartigen Sonderprüfungen älterer Fahrgeschäfte, reichen vollkommen aus«, meint Stachowitz. Gerade die Karussells in Deutschland seien auf sehr hohem Sicherheitsstandard Die Landtagsabgeordnete und Europapolitikerin bezieht sich dabei auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2014: Demzufolge dürfen neue Sicherheitsvorgaben der EU nicht dazu führen, dass vom Land eine teure, erneute Überprüfung aller bislang bautechnisch genehmigter Fahrgeschäfte eingefordert wird, solange es keine neuen oder bislang nicht bekannte Gefahrenmomente gibt und solange die Betriebssicherheit gewährleistet ist.

Stachowitz fordert die Bayerische Staatsregierung auf, über die Bauministerkonferenz eine verträgliche und bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, die die Hinweise der Berufsverbände der Schausteller und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aufnimmt. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Gleichsetzung mit stationären Anlagen in Vergnügungsparks, für die unbefristete Baugenehmigungen erteilt werden.

Artikel vom 08.02.2015
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