Die Straßen sauber halten

Moosach nicht im Vollanschlussgebiet – Bürger für Reinigung verantwortlich

Franz Rieger kommt seiner Reinigungsverpflichtung regelmäßig nach.	Foto: js

Franz Rieger kommt seiner Reinigungsverpflichtung regelmäßig nach. Foto: js

Moosach · Immer wieder sorgen Schmutz und Unrat auf den Straßen in Moosach für Ärger. Ein großes Thema war das Prob­lem auch auf der Seniorenversammlung, deren Ergebnisse der Bezirksausschuss Moosach (BA 10) kürzlich behandelt hat.

Doch was viele nicht wissen: Für die Reinigung der Geh- und Fahrradwege sowie teilweise auch der Straßen sind die Hauseigentümer zuständig. Der BA will nun verstärkt gegen Immobilienbesitzer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, vorgehen.

Für Franz Rieger ist es eine Selbstverständlichkeit. Regelmäßig kehrt er die Einfahrt und den Gehweg vor seinem Anwesen in der Pelkovenstraße. »Da ist doch nichts dabei«, sagt er. »Jeder schimpft über den Schmutz, aber keiner will etwas dagegen tun.« Wenn Rieger mit dem Besen tätig wird, ist dies jedoch keine Gefälligkeit. Als Hauseigentümer ist er nämlich dazu verpflichtet, die Sauberkeit vor dem Gebäude zu gewährleisten – entweder persönlich, oder durch Beauftragung einer Firma.

»Moosach liegt nicht im Vollanschlussgebiet der Stadt«, erklärte die BA-Vorsitzende Johanna Salzhuber (SPD) kürzlich auf einer Sitzung des Stadtteilparlaments. Innerhalb des Mittleren Rings übernehme die Stadt die Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege automatisch und die Anwohner müssten dafür bezahlen. Da sich das Viertel aber außerhalb dieser Grenzen befinde, gelte diese Regelung für Moosach nicht. Dies bedeute, dass sich die Hausbesitzer selbst um die Reinigung kümmern müssten. Betroffen sind davon bei allen Anwesen die Gehsteige. Sie müssen übrigens auch von Unkraut befreit und im Sommer bei großer Hitze mit Wasser besprengt werden, um Staubentwicklung zu vermeiden.

An stark befahrenen Straßen, den sogenannten F-Straßen, säubert die Stadt immerhin die Fahrbahnen, Parkbuchten und Radwege. Das gilt für den Mittleren und den Äußeren Ring mit dem Wintrichring, dem Georg-Brauchle-Ring, der Moosacher Straße, der Triebstraße und der Max-Born-Straße, aber auch andere Hauptverkehrsadern im Viertel wie etwa die Allacher Straße, die Feldmochinger Straße und die Baldurstraße. Hauseigentümer, deren Gebäude nicht an einer F-Straße liegt, müssen die gesamten öffentlichen Flächen bis zur Fahrbahnmitte reinigen oder reinigen lassen und auch dafür sorgen, dass die Rinnsteine frei bleiben, so dass das Regenwasser abfließen kann.

Wie oft die Säuberung stattfinden muss, ist allerdings nicht geregelt. Laut Baureferat soll sie »bei Bedarf« erfolgen. Bei starker Verschmutzung kann aber ein Bußgeld erhoben werden. Genau das will der BA nun bei groben Verstößen in die Wege leiten. »Wir werden das dem Straßenunterhalt melden«, kündigte Salzhuber an. Die Behörde werde die Anlieger dann auffordern, der Reinigungsverpflichtung nachzukommen. Bleibe der Hauseigentümer weiterhin untätig, sei mit Strafen zu rechnen.

Jedoch müssten dafür konkrete Orte benannt werden. Oft seien die Beschwerden zu allgemein: »Einfach zu sagen, überall in Moosach ist es dreckig, reicht nicht aus.« Axel Stoßno (FDP) räumte indes ein, dass die Reinigung auch vor öffentlichen Gebäuden zu kurz komme. Ein Beispiel dafür sei das Sozialbürgerhaus in der Ehrenbreitsteiner Straße. Salzhuber indes betonte, man dürfe nicht nur die Hauseigentümer rügen. Das Problem sei vor allem die mangelnde Disziplin der Passanten: »Sie werfen ihren Müll auf den Boden, und die Anwohner müssen dafür zahlen.«

Weitere Informationen zur Reinigungsverpflichtung und eine Liste der F-Straßen gibt es beim Baureferat der Stadt und der BA-Geschäftsstelle. Julia Stark

Artikel vom 01.04.2014
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