Veröffentlicht am 21.02.2014 00:00

München/Erding · Gericht gibt grünes Licht für Bau der 3. Startbahn am Flughafen München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 19. Februar grünes Licht gegeben für die dritte Startbahn. Das Gericht wies alle 18 Klagen ab und erklärte den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern nach 41 Verhandlungstagen für rechtmäßig: Das umstrittene Projekt am Münchner Flughafen darf damit aus rechtlicher Sicht gebaut werden.

Flughafen München im Erdinger Moos

Münchner Flughafen Themenseite zum Munich Airport „Franz Josef Strauߓ und dem Plan eines 3. Terminals

»Im Namen des Verwaltungsrechts, aber nicht im Namen des Volkes« kommentierte das Aktionsbündnis AufgeMUCkt der Bürgerinitiativen in der Flughafenregion diese Entscheidung. »Das Urteil des BayVGH für eine 3. Bahn bedeutet weder, dass sie nötig ist, noch dass sie Sinn macht«, so der Sprecherrat des Aktionsbündnisses. »Das Gericht führt nach eigener Aussage keine ›Sinnhaftigkeitsprüfung‹ durch, sondern nur eine Prüfung, ob der Planfeststellungsbeschluss gegen Gesetze verstößt. Wenn das Gericht keine derartigen Verstöße gefunden hat, ist das zwar aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, aber letztlich auch ein Indiz dafür, dass die Gesetze nicht ausreichend sind für den nötigen hohen Stellenwert von Menschen-, Natur- und Klimaschutz vor Gericht«.

Dabei habe das Aktionsbündnis nichts anderes erwartet: »Dieser Richter entschied ja nicht erstmals im Sinne der Staatsregierung!«

Die Entscheidung werde deshalb auf politischer Ebene entschieden, hoffen nun die Startbahngegner. Das Gerichtsurteil hebe nicht den Münchner Bürgerentscheid (54,3 Prozent der Wähler hatten am 17. Juni 2012 die 3. Startbahn abgelehnt) auf: Zwei Bahnen reichen für jede absehbare Zukunft weit über 2025 hinaus, so die Startbahngegner in ihrer aktuellen Pressemitteilung, die Flugbewegungen würden seit 2008 jährlich auf das Niveau von 2004 sinken. Anders sieht das dagegen wenig überraschend der Flughafen München: »Das Urteil macht deutlich, dass unsere Planungen einschließlich der damit verbundenen umfangreichen Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Natur einer minuziösen Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht standhalten«, erklärte Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG) nach dem Urteil. »Damit wahrt der Münchner Flughafen die Chance, die für die kommenden Jahre prognostizierten Verkehrszuwächse bewältigen und seinen Platz im Kreis der großen europäischen Luftverkehrsdrehscheiben behaupten zu können«. Kerkloh betonte gleichzeitig, dass der Dialog mit der Region und den Betroffenen zu allen Fragen der Ausbauplanung fortgesetzt werde.

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