Veröffentlicht am 29.01.2026 13:13

Kommunalwahl: Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen

Seine Stimme abgeben kann man vor Ort oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig anfordern.  (Foto: ar)
Seine Stimme abgeben kann man vor Ort oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig anfordern. (Foto: ar)
Seine Stimme abgeben kann man vor Ort oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig anfordern. (Foto: ar)
Seine Stimme abgeben kann man vor Ort oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig anfordern. (Foto: ar)
Seine Stimme abgeben kann man vor Ort oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen bitte rechtzeitig anfordern. (Foto: ar)

Das Kreisverwaltungsreferat verschickt seit Mittwoch, 28. Januar, die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen. Diese werden, sortiert nach Postleitzahlen, chargenweise an rund 1,1 Millionen wahlberechtigte Münchner und Münchnerinnen verschickt. Das Schreiben informiert über den Wahlraum und dessen Barrierefreiheit und enthält alle Informationen zur Briefwahl.

Post sollte bis 15. Februar angekommen sein

Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Post vom Wahlamt bekommen hat, aber alle Voraussetzungen zur Wahl erfüllt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Eine Übersicht über die Voraussetzungen bietet die Website www.muenchen.de/kommunalwahl.

Informationen zur Briefwahl

Wahlberechtigte sollten sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung schnell entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder im Wahlraum abgeben möchten. Anträge auf Briefwahl sind online bis Montag, 2. März, 11 Uhr, unter der Adresse www.briefwahl-muenchen.de möglich. Über Anträge per Post informiert die Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen Briefwahlunterlagen in diesem Jahr erst drei Wochen vor dem Wahltermin ausgestellt werden. Den Versand übernimmt die Deutsche Post ab Montag, 16. Februar. Wer die Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte möglichst bald wählen und den Wahlbrief an das Wahlamt zurückschicken. Dieser muss bis Sonntag, 8. März, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen, damit er in die Auszählung kommt. Von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, können Wahlberechtigte ihre Wahlunterlagen auch persönlich im Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 11) sowie in den Bezirksinspektionen abholen und vor Ort wählen. Das Wahlamt rät, ab Dienstag, 3. März, Briefwahlunterlagen grundsätzlich persönlich abzuholen. Eine Übersicht über alle Ausgabestellen und Öffnungszeiten bietet die Website www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.

Weitere Fragen?

Alle Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet der Chatbot des Wahlamts rund um die Uhr unter www.muenchen.de/kommunalwahl. Das Wahlamt ist unter Telefon 089/233-96233 und per E-Mail an die Adresse wahlamt.kvr@muenchen.deerreichbar.

    north