Feldkirchen stellt Schilder vor Schule eigenmächtig wieder auf

Feldkirchen · Amtsanmaßung?

Lkw-Fahrer versuchen über die Zeppelinstraße an der Schule vorbei den Weg ins Gewerbegebiet abzukürzen oder die verstopfte Kreuzung Hohenlindner Straße und B 471 zu umgehen. Ein Durchfahrtsverbot soll das beenden.	Foto: cs

Lkw-Fahrer versuchen über die Zeppelinstraße an der Schule vorbei den Weg ins Gewerbegebiet abzukürzen oder die verstopfte Kreuzung Hohenlindner Straße und B 471 zu umgehen. Ein Durchfahrtsverbot soll das beenden. Foto: cs

Feldkirchen · Eine Gemeinde probt den Aufstand. Zumindest hat dies der Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme – von Bürgermeister Werner van der Weck – so beschlossen.

Aus Sorge um die Sicherheit der Schulkinder sollen die erst kürzlich auf gerichtliche Anordnung abmontierten Durchfahrt-Verbotsschilder für Lastwagen von der Gemeinde wieder aufgestellt werden, obwohl dies nur das Landratsamt anordnen kann. Dort hat man vor einer Genehmigung der Maßnahme allerdings eine ganze Reihe bürokratischer Hürden aufgestellt.

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Bürgermeister van der Weck betonte in der Sitzung nachdrücklich, dass er keineswegs dagegen sei, dass die Fahrverbotsschilder für Lastwagen an der Einfahrt zur Zeppelinstraße von der Aschheimer Straße wieder aufgestellt werden, der Wunsch nach einer Sperrung sei nur zu berechtigt. Er halte die eigenmächtige Wiederaufstellung der Schilder jedoch für sinnlos, nachdem die Polizei deren Einhaltung nicht überprüfen kann, weil sie ja im Genehmigungsverfahren mit beteiligt werden muss. Zur Vorgeschichte: Bereits vor drei Jahren hatte van der Weck die Emeran-, Zeppelin- und Kreuzstraße für Lastwagen sperren lassen. Dagegen haben Anwohner der Hohenlindner Straße geklagt, weil sie dadurch stärker belastet würden. Auch die Richterin beim Verwaltungsgericht München sah deren Interessen vom Bürgermeister nicht ausreichend gewürdigt. Dem Gemeindechef blieb daraufhin nichts anderes übrig, als die Schilder wieder abmontieren zu lassen. Im vergangenen Monat beantragte die Fraktion der Unabhängigen Wähler Vereinigung (UWV) im Gemeinderat, dass die Verkehrszeichen angesichts des bevorstehenden Schulbeginns wieder aufgestellt werden.

Ehe dies durchgeführt werden konnte, erhob das Landratsamt – durch Presseberichte aufmerksam geworden – Einspruch und erklärte die Angelegenheit im Fall der Zeppelinstraße kurzerhand zur Landkreis-Angelegenheit. Die Begründung: Hier greife die sogenannte »Nahtstellenregelung«, weil die Zeppelin- in die Bundesstraße 471 mündet. Und da habe nur die übergeordnete Behörde anzuordnen. In bester Bürokratenmanier wurden »Schleppkurvenberechnungen«, Verkehrszählungen und Lärmmessungen sowie die Fahrbahnbreite mit und ohne parkende Fahrzeuge angefordert. Es wurde der Gemeinde aber das »mildere Mittel« der Verkehrslenkung zugestanden. Allerdings wurde das Thema als Sachstandsbericht in der Gemeinderatssitzung vorgetragen.

Dort entzündete sich eine äußerst lebhafte und emotionale Debatte, in der sich alle Seiten des Ratstisches einig waren. Dorothea Probst (UWV) stellte dabei als Erste die Frage: »Was passiert, wenn wir die Fahrverbots-Schilder einfach wieder aufstellen?« Ihr Fraktionskollege Erhard Magorì meinte: »Wir sollten es darauf ankommen lassen.« »Wofür haben wir unseren Rechtsanwalt?«, warf Karl Heinz Schmidt (SPD) in die Debatte. »Denn wenn ein Unfall passiert, dann haben wir den Schwarzen Peter.«

Darauf wollte Werner Schamberger (CSU) nicht warten. »Machen wir es doch einfach! Was kann passieren? Vielleicht montiert die Polizei die Schilder gleich wieder ab.« Die Sicherheit der Kinder müsse der Gemeinde wichtiger sein als eine Konfrontation mit dem Landratsamt. »Dann sehen die Eltern wenigstens, dass wir etwas tun.« Und eine kleine Geldstrafe bringe man locker im Haushalt unter.

Solche Schilder seien unwirksam, wenn ein Verstoß rechtlich nicht verfolgt werde, warf van der Weck ein. »Wir werden das Verbot nicht durchsetzen können.« Auf Antrag von Reinhard Mulzer (CSU) wollte der Gemeinderat dennoch den Ungehorsam gegen die Aufsichtsbehörde proben und verlangte vom Bürgermeister, die Durchfahrtsverbotsschilder für Lastwagen wieder anzuschrauben. Van der Weck hält dies für rechtswidrig. Ein solches Vorgehen könnte ihm eventuell sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde bescheren. Vielmehr möchte er dem Landratsamt »Argumente liefern, dass die Sperre der Durchfahrt rechtens ist«, wie er auf Nachfrage des Landkreis-Anzeigers sagte. Mit Hilfe eines Verkehrsgutachters werden die geforderten Angaben über Schleppkurvenberechnungen und Verkehrsaufkommen schnellstmöglich an die Behörde geliefert. Bis dahin, meint van der Weck, müsse man darauf vertrauen, dass die gelben Umleitungsempfehlungen an der B 471 von den Brummifahrern auch beachtet werden. Claudia Schmohl

Artikel vom 18.09.2012
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