Rad fahren auf der Robert-Heger-Straße wird erlaubt

Bogenhausen · Freie Wahl für Radler

Künftig darf in der Robert-Heger-Straße auf dem Radweg und auf der Straße geradelt werden. Foto: ikb

Künftig darf in der Robert-Heger-Straße auf dem Radweg und auf der Straße geradelt werden. Foto: ikb

Bogenhausen · Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und eine daraus folgende Anordnung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) beschäftigte jetzt auch den Bezirksausschuss (BA). An der Robert-Heger-Straße wird die Benutzungspflicht des Radwegs aufgehoben.

Mit 16 gegen 14 Stimmen, wobei ein Christsozialer gegen die Auffassung seiner Fraktion votierte, plädierte das Gremium für die Maßnahme. Der Gesetzgeber schreibt dem Radler vor, dass er den sogenannten »Radfahrstreifen benutzen muss und die (restliche) Fahrbahn nicht benutzen darf«. Voraussetzung ist eine »erhebliche, das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrlage«, die aber nur mehr in Ausnahmefällen zutrifft. Im Unterausschuss Verkehr hatten die CSU-Lokalpolitiker einer Aufhebung östlich der Freischützstraße zugestimmt, für den westlichen Abschnitt der Robert-Heger-Straße lehnten sie diese Maßnahme aber ab. »Ich habe kein Verständnis für die Gleichbehandlung der West- mit der Ostseite«, belegte Barbara Grünewald im Gremium diese Auffassung, »denn die Westseite ist breit genug«. Dazu SPD-Vize-Fraktionschef Wolfgang Helbig: »In der Robert-Heger-Straße gibt es keine Gefahrenlage. Der Stadt bleibt also gar nichts anders übrig, als die Benutzungspflicht aufzuheben.« Kurzum: Radler dürfen die Straße nutzen. ikb

Artikel vom 01.06.2012
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