Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Ottobrunn · Den Mitmenschen zuliebe

Ottobrunn · In der Oktober-Ausgabe von »Mein Ottobrunn« wurden Sie darüber informiert, dass die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nicht von der Gemeinde übernommen wird und diese somit bei den Bürgern verbleibt.

Artikel der Oktober-Ausgabe: Ottobrunn · Gemeinde bietet Unterstützung

Gewerblichen Räum- und Streudiensten wurde angeboten, im Gemeinde-Journal und auf der gemeindlichen Webseite kostenlos auf ihr Angebot hinzuweisen. Leider gingen bei der Gemeindeverwaltung keine Rückmeldungen privater Dienstleister ein. Sollten Sie einen externen Räum- und Streudienst beauftragen wollen, kann die Gemeindeverwaltung lediglich auf die Gelben Seiten oder das Branchenverzeichnis im Internet verweisen. Aus Gründen der Gleichbehandlung darf Ihnen die Gemeindeverwaltung keine Anbieter empfehlen.

Letzter Aufruf für Anbieter

Bieten Sie Räum- und Streudienste an und möchten auf ihr Angebot hinweisen, dann übermitteln Sie bitte folgende Daten: Name, Anschrift, Anzahl der Mitarbeiter, angebotene Gewerke, bevorzugtes Räumgebiet, Preis pro geräumten Quadratmeter und Ansprechpartner bis 25. November an meinotto brunn@ottobrunn.de.

Appell an Anlieger

Bevor die ersten Hinweise und Beschwerden eingehen, dass Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht oder nur ungenügend nachkommen, möchte die Gemeindverwaltung darauf hinweisen, dass die Missachtung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Menschen mit Gehbehinderungen oder Personen mit Kinderwagen haben besonders darunter zu leiden, wenn Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, da sie oft auf dicht befahrene Straßen ausweichen müssen. Bitte entfernen Sie daher Schnee und Eis rechtzeitig und ordnungsgemäß von den Gehwegen, um andere Menschen nicht in Gefahr zu bringen. Personen, die nicht in der Lage sind, selbst zu räumen, sollten sich nach Möglichkeit mit Nachbarn absprechen und diese um Hilfe bitten oder Dritte beauftragen.

Verstärkte Kontrollen

Im kommenden Winter wird die Einhaltung der Räum- und Streupflicht verstärkt kontrolliert. Dazu werden der gemeindliche Kümmerer Andras Lange sowie die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Bauhofes mehr Kontrollen durchführen. Eine umfassende und stetige Kontrolle ist aber nicht möglich. Deshalb ist die Gemeindeverwaltung auf Hinweise aufmerksamer Bürger angewiesen. Bitte informieren Sie uns, wenn ein Anlieger seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt. Besser noch: Sprechen Sie ihn direkt an. Was zu ihren Pflichten als Anlieger gehört, können Sie in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter nachlesen. Die Verordnung ist auf der gemeindlichen Webseite (www.ottobrunn.de – Rathaus und Bürgerservice – Satzungen und Verordnungen) verfügbar und liegt im Rathaus aus. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes per Tel. 608 08-5 05 oder E-Mail ordnung@ottobrunn.de zur Verfügung. MO

Artikel vom 16.11.2011
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