Oktoberfestattentat: Ermittlungen wieder aufnehmen

München · Aus Respekt vor den Opfern

Ein Denkmal erinnert auf der Theresienwiese an das schreckliche Attentat während des Oktoberfestes im Jahr 1980.	Foto: cr

Ein Denkmal erinnert auf der Theresienwiese an das schreckliche Attentat während des Oktoberfestes im Jahr 1980. Foto: cr

München · Mit dem Münchner Frühlingsfest wird die Saison der Volksfeste in Bayern eingeläutet. Seit dem Oktoberfestattentat am 26. September 1980 stellt sich jedes Jahr wieder die Frage nach der Sicherheit der Volksfeste. Aber auch die Aufklärung der Straftaten ist wichtig, allen voran ist der Anschlag auf dem Oktoberfest immer noch nicht schlüssig aufgearbeitet.

München gedenkt den Anschlagsopfern
Oktoberfest 1980: Zum Gedenken an die Opfer des Attentats
Am 26. September 1980 starben zwölf Menschen am Haupteingang auf dem Oktoberfest durch eine Bombe, 211 Menschen wurden zum Teil schwerst verletzt

Zum ersten Mal hat sich ein parlamentarisches Gremium der Forderung nach Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentates angeschlossen. Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion haben der Rechtsausschuss des Landtags und das Plenum einstimmig beschlossen, dass es der Landtag begrüßen würde, wenn die Ermittlungen aufgrund neuerer Erkenntnisse wiederaufgenommen würden. Dazu der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Franz Schindler: „Der Landtag kann zwar der zuständigen Bundesanwaltschaft keine Weisung zur Wiederaufnahme der Ermittlungen erteilen, die einstimmige Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und der Beschluss des Plenums sind aber ein wichtiger symbolischer Akt, der aus Respekt vor den Opfern und im Interesse des Rechtsstaats längst überfällig war.“

Bei dem Anschlag sind dreizehn Menschen ums Leben gekommen und 211 zum Teil schwer verletzt worden. Der Anschlag gilt als schwerster Terrorakt der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bei den unter Leitung der Generalbundesanwaltschaft und einer Sonderkommission des Bayerischen Landeskriminalamtes geführten Ermittlungen gegen Unbekannt ist der damals 21-jährige Geologiestudent Gundolf Köhler, der Verbindungen zur neonazistischen Wehrsportgruppe Hoffmann unterhalten hatte und bei dem Anschlag selbst ums Leben gekommen ist, als mutmaßlicher Täter identifiziert worden. Das Ermittlungsverfahren ist bereits 1982 eingestellt und die verbliebenen Asservate sind im Jahr 1997 vernichtet worden. Die sogenannte Einzeltätertheorie ist von Anfang an in Zweifel gezogen worden und war Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen von SPD-Abgeordneten im Landtag und im Deutschen Bundestag. Sie sind durch mehrere Publikationen und Auswertungen von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erhärtet worden. Opferanwälte, Gewerkschaften und Einzelpersonen haben sich anlässlich des 25. und des 30. Jahrestages des Anschlags für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen eingesetzt. Sowohl der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude als auch die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CSU haben neue Ermittlungen angeregt und gefordert.

Die SPD-Landtagsfraktion hat diese Forderung aufgegriffen und im Rechtsausschuss des Landtags den Beschluss erreicht, dass es der Landtag begrüßen würde, wenn die Ermittlungen aufgrund neuerer Erkenntnisse wiederaufgenommen würden. Der Antrag wurde am 22. Februar 2011 vom Plenum des Landtags beschlossen.

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Artikel vom 05.05.2011
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