Renate Unterberg (Grüne) und Matthias Stadler (CSU) haben drei Gemeinsamkeiten: Sie sind beide aus Hadern, sie sind beide mal in die CSU eingetreten und beide treten bei der Wahl zum Münchner Stadtrat an. Auf den Stimmzetteln dafür haben sie sogar noch eine vierte Gemeinsamkeit: Sie werden dort als Bezirksausschussvorsitzende („BA-Vorsitzender” bzw. BA-Vorsitzende”) gelistet. Das ist indes nur eine von beiden - Renate Unterberg. Sie ärgert sich über die falsche Angabe bei Stadler: „Eine zu vernachlässigende Lappalie stellt es nicht dar”, schrieb sie. „Ein solch gravierender Vorfall darf nicht ohne deutliche Reaktion der LH München bleiben.”
Die Angaben zu Ämtern / Mandaten der Kandidierenden seien durchaus relevant, „denn auch diese beeinflussen das Wahlverhalten”, ist sich Unterberg sicher. Sie fürchtet, dass die zweimal vorkommende Bezeichnung „BA-Vorsitzende(r)” Wähler irritiert und „Folgen” hat. Allerdings räumt sie ein, dass eine solche Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht zu beweisen sein dürfte. Daher werde sie „auf die Anfechtung der Wahl verzichten müssen”.
Das städt. Kreisverwaltungsreferat sieht den Stimmzettelfehler gelassen: Die Angabe auf dem Stimmzettel habe keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl, teilte das KVR mit. Es wurden keine wahlrechtlichen Vorschriften verletzt.
Für die Überprüfung der Richtigkeit der Angabe „BA-Vorsitzender“ auf dem Stimmzettel sind die jeweiligen Wahlvorschlagsbeauftragten der Parteien und Wählergruppen (hier der CSU) verantwortlich, erklärte das KVR. Dies ist in den Wahlgesetzen geregelt. Das Wahlamt (KVR) übernimmt die Angaben zu Berufen und Ehrenämtern aus den eingereichten Wahlvorschlägen. Die Wahlvorschlagsbeauftragten erhalten einen Korrekturabzug der Liste zur Freigabe. In diesem Fall habe der Wahlvorschlagsbeauftragte den Korrekturabzug ohne eine Änderung bzw. Monierung freigegeben. Eine nachträgliche Änderung der Angaben obliege daher nicht dem Wahlamt. Die Regierung von Oberbayern habe die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestätigt.