Weg fürs Paketpost-Quartier ist frei

Die Paketposthalle ist denkmalgeschützt. Rundherum sollen 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze hinzukommen. (Foto: LHM)
Die Paketposthalle ist denkmalgeschützt. Rundherum sollen 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze hinzukommen. (Foto: LHM)
Die Paketposthalle ist denkmalgeschützt. Rundherum sollen 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze hinzukommen. (Foto: LHM)
Die Paketposthalle ist denkmalgeschützt. Rundherum sollen 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze hinzukommen. (Foto: LHM)
Die Paketposthalle ist denkmalgeschützt. Rundherum sollen 1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze hinzukommen. (Foto: LHM)

Das Bürgerbegehren „HochhausSTOP“, das sich gegen die Errichtung von Hochhäusern auf dem Paketpost-Areal in München richtet, ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bekanntgegeben. Er bestätigt damit die Auffassung der Landeshauptstadt München. Die Stadt hatte im Mai 2025 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen und entschieden, den beantragten Bürgerentscheid nicht durchzuführen. Ein dagegen gerichteter Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „HochhausSTOP“ blieb beim Verwaltungsgericht München erfolglos. Daraufhin legten die Antragsteller Beschwerde beim BayVGH ein. Die Entscheidung des BayVGH, dass das Begehren unzulässig ist, ist nicht anfechtbar.

„Keine Frage der politischen Haltung”

„Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt das Handeln der Landeshauptstadt München: Dieses Bürgerbegehren war rechtlich nicht zulässig. Das ist keine Frage der politischen Haltung. Wer einen Bürgerentscheid will, muss eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen. Genau daran hat es hier gefehlt”, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Ebenso wichtig ist mir klarzustellen: Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München. Es ging um ein einzelnes, laufendes Bebauungsplanverfahren auf dem Paketpost-Areal. Wer anderes behauptet, führt die Münchnerinnen und Münchner bewusst in die Irre.“

1.200 Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätze

Nach der Entscheidung des BayVGH und dem Abschluss der noch laufenden Nachtragsverhandlungen zum geförderten Wohnungsbau kann der Bebauungsplan mit Grünordnung für das Paketpost-Areal sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Amtsblatt bekanntgegeben und damit in Kraft gesetzt werden. „Damit ist der Weg frei für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers auf dem Paketpost-Areal mit der denkmalgeschützten Paketposthalle. Wir wollen dort 1.200 Wohnungen schaffen, 3.000 Arbeitsplätze und ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Freiflächen“, erklärte Stadtbaurätin Elisabeth Merk.

Die Fragestellung ist unzulässig

So erklärt der BayVGH seine Entscheidung:
Die vom Bürgerbegehren gewählte Frage („Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle KEIN Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?”) sei im Erfolgsfall nicht bestimmt genug für eine Vollziehung durch den Stadtrat.
Zwar könnten mit einem Bürgerbegehren auch Grundsatzentscheidungen über ein Bauvorhaben abgefragt werden. Für die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger müsse sich aber schon aus der Frage selbst ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt München im Falle des Erfolgs des Bürgerentscheids verpflichtet wäre. Dies sei hier nicht der Fall.
Vielmehr lasse das Bürgerbegehren in der Frage bewusst unerwähnt, dass es für das Vorhaben ein Bebauungsplanverfahren gebe. Es sei unklar, ob die Frage auf eine Einstellung oder Änderung des Planungsverfahrens abziele oder ob das Ziel einer Höhenbegrenzung anders erreicht werden solle. In Betracht kämen dafür etwa auch der Versuch eines Erwerbs der Flächen durch die Stadt mit eigener Bebauung.

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