Veröffentlicht am 20.07.2026 12:55

Lizenzgebiet Pasing Süd geht am 27. Juli in Betrieb

Am Montag, 27. Juli, wird das neue Parklizenzgebiet „Pasing Süd“ im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing in Betrieb genommen. Das Gebiet wird begrenzt von den Bahngleisen im Norden, der Gräf- und der Engelbertstraße im Süden, der Lortzing- und der Maria-Eich-Straße im Westen sowie der Georg-Habel-Straße im Osten.

Bereits seit Anfang Juli wurden im Gebiet Arbeiten vorgenommen, damit die notwendigen Beschilderungen sowie Parkscheinautomaten rechtzeitig vorhanden sind. Mittlerweile ist ein Großteil der Verkehrszeichen im Gebiet aufgestellt, die neuen Parkregelungen gelten ab 27. Juli.

Was gilt jetzt?

Die häufigsten Parkregeln in dem neuen Lizenzgebiet sind:

  • Bewohnerparken, wobei das Parken Bewohnern mit einem gültigen Parkausweis vorbehalten ist,
  • Mischparken mit Parkschein, wobei sowohl Bewohner mit Parklizenz als auch Besucher parken dürfen; für Besucher ist das Parken gebührenpflichtig,
  • Mischparken mit Parkscheibe bis vier Stunden, wobei sowohl Bewohner mit Parklizenz als auch Besucher parken dürfen. Für Besucher ist die Parkdauer auf maximal vier Stunden begrenzt, für Bewohner mit Parklizenz ist das Parken zeitlich nicht begrenzt.

Daneben wird es Mischformen geben, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten, Einzelhandel etc. sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet, um auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs zu erfüllen.

Was muss man tun?

Bewohner mit eigenem Auto und ohne Stellplatz auf Privatgrund können für das neue Parklizenzgebiet einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Informationen und alles Wissenswerte zum Online-Antrag von Bewohnerparkausweisen gibt es unter
muenchenunterwegs.de/parken. Die Kontrolle der neuen Parkregeln und des verbotswidrigen Parkens erfolgt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat.

Warum macht man das?

Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen in Städten ist begrenzt. Gerade hochfrequentierte Gebiete leiden unter dem Verkehr der Parkplatzsuchenden, der Lärm, Stau und Abgase verursacht. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung – zum Beispiel mit neuen Parklizenzgebieten – soll helfen, den verschiedenen Bedarfen an öffentlichen Parkplätzen gerecht zu werden.

    north