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Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen
Unterhaching · Aus dem Rathaus
Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 1. April durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekannt gemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.
Bauverwaltung
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 154/2010 für das eingeschränkte Gewerbegebiet südlich der Straße Am Sportpark. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.5.2010 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für das Gebiet südlich der Straße Am Sportpark, westlich des zukünftigen EDEKA-Marktes und nördlich der zukünftigen Ludwig-Specht-Straße für die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes beschlossen.
Bauverwaltung
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 148/2009 für das Grundstück FlurNr. 634 südlich der Walter-Paetzmann-Straße. Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.05.2010 den Bebauungsplan Nr. 148/2009 für das Grundstück FlurNr. 634 südlich der Walter-Paetzmann-Straße, in der Fassung vom 19.05.2010 mit Begründung als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Einen Tag nach Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan in Kraft.
Bauverwaltung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmungen von Straßen und Wegen im Bereich des Baugebietes Stumpfwiese Nord. Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Unterhaching hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 folgende Widmung, wie in der Planbeilage dargestellt, beschlossen: Der Stumpfwiesenweg, Flur Nr. 615/73 – Anfangspunkt: abzweigend von der Walter-Paetzmann-Straße in westlicher Richtung – Endpunkt: nach 99 m an der Querung des Maxi-Besold-Weges – Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer, Rettungs- und Ent- sorgungsfahrzeuge, wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Straßenbauhörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 1.6.2010 in Kraft.
Hauptverwaltung Friedhof- und Bestattungswesen
Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung vom 19.5.2010 eine neue Friedhofsatzung beschlossen.
Einzelheiten erfahren Sie unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen.
Artikel vom 23.06.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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