Anfrage positiv beschieden

Unterhaching · Grundsatzentscheid

Unterhaching · Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Unterhaching hatte sich jüngst mit einer besonderen Bauvoranfrage zu beschäftigen. Gegenstand des Interesses: der geplante Neubau eines Doppelhauses mit Garage in der St.-Alto-Straße. Hier war eine Grundsatzentscheidung gefragt, denn die Erschließung des Grundstücks erfolgt über eine öffentliche Grünfläche. Ist das rechtens? In die Entscheidung darüber flossen ganz bodenständige Überlegungen ein.

Wer ist beispielsweise im Winter für das Schneeräumen verantwortlich? Als Anlieger habe man grundsätzlich das Recht, sein Grundstück auch über eine gemeindliche Fläche anzufahren, klärte Bürgermeister Wolfgang Panzer. Es werde schwierig sein, das zu verweigern. Der Punkt sei, dass das private Grundstück direkt auf das der Gemeinde stoße. »Es stellt sich jetzt einfach die Frage um die Verkehrssicherungspflicht«, so Panzer. Mit Skepsis begegnete Dieter Senninger (SPD) dem Vorhaben. Die ganze Grünfläche werde zerschnitten, so dass Kinder dort beispielsweise nicht mehr richtig spielen könnten. Es stelle sich auch die Frage nach dem Material für die Zufahrt. Problematisch sei zudem das Schneeräumen auf der rund 20 Meter langen Strecke. Franz Felzmann (CSU) wiegelte ab: Die Fläche könne sehr wohl noch zum Spielen genutzt werden, auch mit einer befestigten Zufahrt. »Es ist auch nicht so tragisch, wenn man da mal Schnee schippen muss«. Keine Beeinträchtigung des Grünstreifens befürchtete auch Walter Herrmann (CSU). Man müsse die Zufahrt auf jeden Fall zulassen. Schließlich einigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss. Die Gemeinde erteile grundsätzlich ihr Einverständnis, fasste Bürgermeister Wolfgang Panzer zusammen. Es müsse jedoch der öffentliche Charakter der Grünfläche erhalten bleiben, indem für die Zufahrt etwa wasserdurchlässige Rasensteine Verwendung fänden. Zudem sei mit dem Bauherrn eine Vereinbarung zu schließen, in der er sich bereit erkläre, die Pflege und die Verkehrssicherungspflicht für den besagten Bereich zu übernehmen. Dieses Vorgehen wurde einstimmig angenommen.

K. Kohnke

Artikel vom 23.06.2010
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