Parklizenzgebiete Lerchenauer- und Tristanstraße

Schwabing · Finale in Schwabing

Schwabing · Am 12. Juli starten die Parklizenzgebiete »Lerchenauer Straße« und »Tristanstraße«. Das Parklizenzgebiet »Lerchenauer Straße« befindet sich im Münchner Norden zwischen Olympiapark und Luitpoldpark und wird durch die Ackermannstraße beziehungsweise Karl-Theodor-Straße und den Petuelring begrenzt. Das Gebiet »Tristanstraße« befindet sich unmittelbar östlich des Schwabinger Krankenhauses und wird im Norden ebenfalls durch den Mittleren Ring begrenzt. Neben der Leopoldstraße befindet sich auch die Wilhelm-Hertz-Straße ganzheitlich im Gebietsumfang.

Im Süden begrenzt den neuen Quartiersbereich das bereits bestehende Gebiet »Kölner Platz« beziehungsweise der Parzivalplatz/die Parzivalstraße. Mit der Umsetzung dieser Bereiche ist das Parkraummanagement in Form der Parklizenzierung in Schwabing abgeschlossen. Seit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2001 konnte die Landeshauptstadt München damit vorzugsweise innerhalb des Mittleren Rings insgesamt bereits 58 Parklizenzgebiete bedarfsgerecht einführen. In den beiden neuen Parklizenzgebieten wird es, wie bereits aus anderen Lizenzgebieten bekannt, Straßen geben, die ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten bleiben. In so genannten Mischparkbereichen dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Parklizenz ebenfalls kostenlos parken. Besucher müssen an den solarbetriebenen Parkscheinautomaten ein Parkticket lösen und können dann bis zu einem ganzen Tag parken. Die Höhe der Parkgebühren beträgt 1 Euro/Stunde, maximal jedoch 6 Euro/24 Stunden. In ausgewählten Bereichen kommt künftig alternativ auch der Einsatz einer Parkscheibe zur Anwendung; dort ist die Höchstparkdauer jedoch auf maximal vier Stunden begrenzt.

Des Weiteren wird es auch Mischformen, also zum Beispiel Straßen, die tagsüber Besuchern und Bewohnern zur Verfügung stehen und abends ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner reserviert sind, geben. Diese Mischformen sind den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst und sollen im Besonderen die Belange der örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln. Der Bewirtschaftungszeitraum ist auf Werktage, also von Montag bis einschließlich Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt.

Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz und ohne privaten Stellplatz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Lan­des­hauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Telefax unter 23 33 97 37 erfolgen. Auch Car-Sharing-Mitglieder erhalten auf Antrag gegen Vorlage ihrer Mitgliedschaft eine gebietsbezogene Parklizenz, die für sämtlich gekennzeichnete Flottenfahrzeuge dieser Car-Sharing-Organisation gilt.

Artikel vom 15.06.2010
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