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Wetterdienst und Flughafen sehen die Lage positiv
München · Ferienstart trotz Aschewolke?
Tausende Reisende hoffen derzeit, dass ihnen der isländische Gletschervulkan keinen Strich durch die Ferienplanung macht. Foto: Werner Hennies/ Flughafen München GmbH
München · Der isländische Gletschervulkan Eyjafjallajökull gibt einfach keine Ruhe. Nachdem er seit Ende April bereits mehrmals ausgebrochen ist und mit den dabei entstandenen Aschewolken den europäischen Luftverkehr lahm gelegt hat, bangen jetzt viele Münchner um ihren Pfingsturlaub. Denn sollte am Pfingstwochenende eine erneute Wolke aufziehen, dann bleibt den Reisenden erst einmal nicht viel anderes übrig, als auf gepackten Koffern zu sitzen und auf eine Entwarnung durch die Luftsicherung zu warten.
1,5 Millionen Passagiere in den Pfingstferien
Insgesamt rund 18.000 Starts und Landungen sind auf dem Münchner Flughafen in der Ferienzeit geplant, über 1,5 Millionen Passagiere werden den Flughafen nutzen. Im Falle einer Luftraumsperrung wäre das Chaos also vorprogrammiert. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) gibt jedoch Grund zur Hoffnung. Nach seiner aktuellen Einschätzung wird die Asche des isländischen Vulkans an den Pfingstfeiertagen den Flugverkehr in Deutschland nicht beeinträchtigen. Mit Behinderungen des internationalen Luftverkehrs und Verspätungen sei jedoch weiterhin zu rechnen, da vor allem in Nordeuropa Flughafenschließungen möglich bleiben. Auch Ingo Anspach, Leiter der Presseabteilung des Flughafens, ist optimistisch: „Wir erwarten keine Beeinträchtigungen für Pfingsten.“
Hilfe beim Reiseveranstalter
Sollte es wider Erwarten anders kommen, dann empfiehlt er den Reisenden, sich im Internet unter www.munich-airport.de und im Videotext des Bayerischen Fernsehens auf den Seiten 710 bis 723 zu informieren, ob der Flug planmäßig stattfindet. Falls nicht, dann sollen die Passagiere Kontakt zu den Fluggesellschaften oder ihrem Reiseveranstalter aufnehmen. Dort würden dann die weiteren Schritte geregelt.
Viele Rechte für Passagiere
Denn Passagiere, die in Folge eines Vulkanausbruchs ihre Reise nicht wie geplant antreten können, haben laut Verbraucherzentrale viele Rechte. So können Reisende, deren Flug ausgefallen ist, auf eine Erstattung des Ticketpreises pochen. Das gleiche gilt auch, wenn sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspätet. Im Falle von kürzeren Verzögerungen müssen die Fluggesellschaften je nach Flugstrecke und Umfang der Verspätung für Verpflegung, Telefonate und Übernachtungsmöglichkeiten sorgen. Dies betrifft jedoch nur Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft gebucht wurden. Ausländische Gesellschaften müssen sich an die Regelungen nur halten, wenn die Maschine von einem EU-Flughafen startet. Pauschalurlaubern wird geraten, sich bei Problemen direkt an den Reiseveranstalter zu wenden, denn auch sie haben umfassende Rechte. So können sie beispielsweise auf eine Minderung des Urlaubspreises bestehen, wenn sich der Abflug verzögert. Auf ein Umbuchungsangebot durch den Reiseveranstalter müssen sich die Passagiere dabei nicht einlassen. Von Sara Austen
Artikel vom 20.05.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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