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Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen
Unterhaching · Aus dem Rathaus
Unterhaching · In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 1. April durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch im Gemeindejournal darüber.
Bauverwaltung Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung über den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 141/2007 für ein allgemeines Wohngebiet nördlich der Jägerstraße.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 der Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 141/2007 für die Grundstücke FlurNr. 518/7 und 520/15 zugestimmt. Der Bebauungsplan beinhaltet einen Teil der Gebäude nördlich der Jägerstraße.
Bauverwaltung Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 151/2010 zur Änderung (Art der Nutzung) von zwei Bebauungsplänen sowie Neufestsetzung des Grundstückes FlurNr. 601/8 im Gewerbegebiet westlich der Biberger Straße.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 24.02.2010 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für oben genannten Bebauungsplan beschlossen. Das Gewerbegebiet befindet sich westlich der Biberger Straße.
Bauverwaltung Vollzug des Baugesetzbuches
1. Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 153/2010 für das Gebiet an der Oskar-von-Miller-Straße (östlicher Teil) und Veränderungssperre nach § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 21.04.2010 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für das Gebiet nördlich und südlich der Oskar-von-Miller-Straße, in dem Teil, der sich östlich der Fasanenstraße befindet, beschlossen. Zusätzlich wurde das Grundstück mit der FlurNr. 585/12, das sich auch östlich der Fasanenstraße befindet, mit in den Geltungsbereich aufgenommen.
Bauverwaltung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Widmungen von Straßen und Wegen im Bereich des Baugebietes Stumpfwiese Nord.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Unterhaching hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 folgende Widmung, beschlossen: Die Verlängerung der Walter-Paetzmann-Straße wird zur Ortsstraße gewidmet. Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 19.04.2010 in Kraft.
Finanzverwaltung
Haushaltssatzung der GEMEINDE UNTERHACHING (Landkreis München) für das Haushaltsjahr 2010
Wasserwerk Unterhaching
Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS / WAS)
Einzelheiten erfahren Sie unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen
Artikel vom 18.05.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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