Technik kein Ersatz für fachliche Kenntnisse

PC-Programm oder Steuerberater?

München · Viele Arbeitnehmer erhalten in diesen Tagen ihre 2000er Steuerkarten vom Arbeitgeber zurück, um die Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dabei können PC-Programme Arbeit abnehmen und am Ende die komplette Steuererklärung und eine Berechnung liefern.

Der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin macht darauf aufmerksam, dass die Stiftung Warentest im Februarheft acht PC-Programme unter die Lupe nahm. Nach Ansicht des NVL bestätigen die Testergebnisse, dass PC-Programme gute Helfer sein können, aber keine steuerliche Beratung bieten. Das sollte vom Nutzer beachtet werden. So helfen die Programme bei einfachen Steuerfällen auch dem Laien meist gut durch den Steuerdschungel. Bei etwas komplizierten Sachverhalten können die Programme aber steuerfachliche Kenntnisse nicht ersetzen.

Das betrifft beispielsweise die Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder, die nicht nur beim Kindergeld, sondern auch für den Ausbildungsfreibetrag oder die Kinderzulage bei der Wohneigentumsförderung wichtig sind. Aber auch im Werbungskostenbereich wird’s bereits dann knifflig, wenn befristete Urlaubsvertretungen in einem anderen Betriebsteil erfolgten. Bei der Frage, ob bei Arbeitseinsätzen innerhalb eines begrenzten Gebietes Verpflegungsmehraufwendungen zustehen, helfen einfache Abfragen kaum weiter. Deshalb kommen auch die besten Programme nicht ohne dicke Handbücher oder umfangreiche Datenbanken aus. Das gilt erst recht, wenn Kapitalerträge oder Spekulationsgewinne zu erklären sind.

Für Arbeitnehmer und Rentner bieten Lohnsteuerhilfevereine eine preisgünstige Alternative zum Selbsterstellen der Steuererklärung. Der Mitgliedsbeitrag, der als Steuerberatungskosten abgesetzt werden kann, ist bei den meisten Vereinen nach dem Jahreseinkommen sozial gestaffelt und liegt bei mittleren Jahreseinkommen zwischen 100 und 200 Mark. Dafür wird nach vorheriger ausführlicher Beratung nicht nur die gesamte Steuererklärung erstellt, sondern auch der Kontakt zum Finanzamt gehalten. Ebenso wichtig ist die Prüfung des Bescheides durch den Berater und das Einlegen von Rechtsmitteln – notfalls bis zur Klage vor dem Finanzgericht. Nach Untersuchungen bei Finanzämtern sind immerhin mehr als ein 1/5 der Steuerbescheide fehlerhaft.

Eine steuerliche Befreiung erspart also letztlich nicht nur eine Menge Ziet und auch Ärger, sondern bietet auch Rechtssicherheit. Denn die Berater sind natürlich versichert, wenn ihnen während der Arbeit selbst einmal ein Fehler unterläuft.

Adressen von Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine sind im Telefonbuch oder in den gelben Seiten unter dem Suchwort »Lohnsteuerhilfe« zu finden.

Artikel vom 28.03.2001
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