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Wer darf überhaupt abstimmen?
Unterschleißheim · Die Stadt informiert
Unterschleißheim · Bezüglich der am 7. März bevorstehenden Bürgerentscheide weist die Stadt auf Folgendes hin. Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Unterschleißheim eine Hauptwohnung innehaben und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.
Nur wer in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein besitzt, kann abstimmen. In das Abstimmungsverzeichnis sind alle abstimmungsberechtigten EU-Bürger von Amts wegen eingetragen, die seit dem 7. Dezember 2009 in der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Wer bis zum 14. Februar noch keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, kann sich bei der Stadt Unterschleißheim im Bürgerbüro (Telefon 089/31 00 90) melden.
Für den Bürgerentscheid wurden 14 allgemeine Abstimmungslokale gebildet. Es wird darum gebeten, genau auf die Abstimmungsbenachrichtigungskarte zu schauen, damit nicht das falsche Abstimmungslokal aufgesucht wird. Die bisher im Rathaus gebildeten Abstimmungslokale werden in die Michael-Ende-Grundschule verlagert.
Briefabstimmungsunterlagen erhält, wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Behinderung oder aufgrund des körperlichen Zustands den Abstimmungsraum nicht aufsuchen kann, oder wer sich am Abstimmungstag aus wichtigem Grunde nicht im Stadtgebiet aufhält. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte) ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die eine Abholung für einen anderen (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine schriftliche Einzel-Vollmacht des Antragstellers.
Allgemeine Fragen zum Bürgerentscheid werden bei der Stadtverwaltung (Zimmer 117, Telefon 089 / 31 00 92 25, Herr Praxl) beantwortet. Für Auskünfte zur Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis sowie hinsichtlich Briefabstimmungsunterlagen kann man sich hingegen an eine Ansprechpartnerin im Bürgerbüro Unterschleißheim (Telefon 089 / 31 00 90) während der üblichen Geschäftsstunden wenden.
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