Sparen ja, aber richtig. Der ADAC sagt, worauf Sie bei Neuverträgen achten sollten.

Ratgeber Auto-Versicherungswechsel

Hält Ihre Assekuranz, was sie verspricht? Kommen Sie jetzt zum ADAC-Auto-Versicherungscheck

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Das Karussell auf dem Kfz-Versicherungsmarkt dreht sich wieder. Stichtag für den Wechsel ist der 30. November 2009. Gut für die Autofahrer: Der heftige Konkurrenzkampf drückt ordentlich auf die Preise. Nachteil allerdings ist der immer dichtere Tarifdschungel. Wer sparen, im Schadensfall aber nicht die Quittung dafür bekommen möchte, sollte nicht nur den Preis, sondern das Gesamtpaket der festgeschriebenen Leistungen sowie die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.

Darauf kommt es an:

Gesichert gegen Kostenexplosion?

Die Höchstdeckungssumme sollte nicht unter 100 Millionen Euro liegen. Nur so sind Autofahrer gegen das Risiko immenser Schadensersatzansprüche ausreichend abgesichert. Übersteigt der Schaden die festgelegte Obergrenze, muss der Versicherte selbst aufkommen.

Leistungen bei Tierkollision? Deckt der Kasko-Schutz nur Unfälle mit Wildtieren ab? Oder sind auch Schäden durch Marderverbiss sowie Tierkollisionen aller Art, wie beim ADAC-Kaskoschutz, mit eingeschlossen?

Vorsicht Vertragswerkstatt! Reparaturen sollten nicht an Partnerwerkstätten der Versicherungen gebunden sein. Der ADAC sieht darin einen Interessenskonflikt zwischen optimaler und billiger Reparatur, da die Kosten in erster Linie niedrig gehalten werden sollen.

Beitragserhöhung im Schadensfall?

Prüfen Sie, ob Sie einen so genannten Rabattretter nutzen können. Das heißt: Sie behalten trotz eines Schadens meist gegen einen geringen Aufpreis Ihren günstigen Beitragssatz.

Extraschutz für Neue?

Wer einen Neuwagen kauft, sollte eine Police mit Neuwertentschädigung wählen. Damit bekommt man bei einem Totalschaden bis zu einem Jahr oder darüber hinaus den vollen Neuwert des Autos ersetzt.

Wie kulant ist der Versicherer?

Egal, was kommt: Eine gute Voll- und Teilkasko springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein, ausgenommen Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Bei den meisten Verträgen gilt der 31. Dezember als Kündigungstermin, spätestens am 30. November muss das Kündigungsschreiben jedoch beim alten Versicherer vorliegen. Ein Sonderrücktrittsrecht besteht nach einem Autokauf oder Schadensfall oder wenn der Beitragssatz während des laufenden Jahres erhöht wird. Der ADAC empfiehlt generell, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken. Klar im Vorteil ist, wer zum Versicherungscheck ins ADAC ServiceCenter kommt. Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis der bestehenden Police? Gibt es bessere Konditionen? Wer bietet optimalen Schutz und wie vermeiden Führerscheinneulinge teure Einstiegstarife? Diese und alle anderen Fragen beantworten die ADAC-Versicherungsexperten bei einer ausführlichen Beratung. Informationen auch unter Tel.: 089/ 588 099 546.

Artikel vom 21.01.2010
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