Leser fragen, Experten raten...

Steinschlag: Wer zahlt?

Steinschlag in der Windschutzscheibe?

Steinschlag in der Windschutzscheibe?

Ernst Hönig, Garching, fragt: Ein Steinschlag hat meine Windschutzscheibe beschädigt. Wer zahlt? – Die häufigste Ursache für Glasschäden sind vorausfahrende Fahrzeuge, die Steine hoch wirbeln. In dem Fall zahlt die Teilkasko. Wer keine hat, muss für die Kosten selbst aufkommen, es sei denn, man kann dem vorausfahrenden Fahrzeug grobe Fahrlässigkeit nachweisen, etwa bei Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Straße mit Rollsplit.

Ansonsten geht die Rechtssprechung von einem „unabwendbaren Ereignis“ aus. Prüfen Sie in jedem Fall, ob der Schaden noch repariert werden kann. Nach gesetzlichen und technischen Vorgaben dürfen Reparaturen nur außerhalb des Fahrersichtfelds, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt und ausschließlich an der Scheiben-Außenseite ohne Beschädigung von Zwischenfolie und Innenscheibe ausgeführt werden. Darüber hinaus darf die reparierte Stelle nicht größer als etwa fünf Millimeter sein, es dürfen weder Wasser oder Schmutz eingedrungen sein noch deutliche Verschleißspuren auffallen. Liegen strahlenförmige Risse mit einer Länge von mehr als drei Zentimetern vor, ist das Ausbessern ebenfalls nicht zulässig.

Die Teilkasko übernimmt die vollen Reparaturkosten ohne jegliche Selbstbeteiligung. Muss die Werkstatt eine Scheibe komplett auswechseln, wird der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt fällig. Oberstes Gebot nach einem Steinschlag ist schnelles Handeln: Nur wer die Schadenstelle sofort gegen Schmutz und Wasser absichert, erhält die Chance für eine erfolgreiche Reparatur. So geht man vor: Zuerst die beschädigte Stelle vorsichtig säubern und eventuell trocknen. Anschließend mit einem wasserfesten Aufkleber abdichten und möglichst bald einen Termin in einer Fachwerkstatt vereinbaren. Stichwort Feinstaubplakette: Sollte eine neue Scheibe nötig sein, kann der Aufkleber nicht abgezogen und wieder angeklebt werden. Gemäß Paragraf drei der „Kennzeichnungsverordnung" muss sie so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen vom intakten Rest-Teil der Windschutzscheibe selbst zerstört. Somit wird eine neue Plakette benötigt.

Artikel vom 21.01.2010
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...