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Ärger mit der Werkstatt. Wann hilft eine Schiedsstelle?

ADAC-Schiedsstellen-Experte Christian Adler.

ADAC-Schiedsstellen-Experte Christian Adler.

Ulrich Sturm, Pasing, fragt: Nach meinem letzten Werkstattbesuch wurde mir eine völlig überteuerte Rechnung präsentiert. Ein Bekannter gab mir den Tipp, mich an eine Kfz-Schiedsstelle zu wenden. Komme ich so zu meinem Recht?

Sofern der Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist, kann die Schiedsstelle helfen. Zuvor sollten Sie allerdings versuchen, sich mit der Werkstatt in einem persönlichen Gespräch zu einigen. Klappt das nicht, ist die Schiedsstelle der nächste Schritt. Vorteil: Sie wickelt Streitigkeiten zügig, fair und vor allem kostenlos ab und die Leistung kann jeder in Anspruch nehmen. Dabei arbeiten Techniker, Juristen und Sachverständige Hand in Hand, um die Interessen der Verbraucher zu wahren. Ziel ist es, einen fairen Kompromiss zu finden. Zunächst bewertet eine Vorkommission den Fall. Gibt es keine Einigung, geht der Sachverhalt an die Hauptkommission. Die Verhandlungen münden in einen Schiedsspruch, der zwar die betroffene Werkstatt bindet, nicht aber den Verbraucher. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibt immer noch der Gang vors Gericht. Und: Die Verjährung der Ansprüche ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

Die Beschwerde sollten Sie schriftlich und möglichst bald einreichen. Nennen Sie dabei die Beteiligten, den Fahrzeugtyp mit Baujahr sowie die Laufleistung Ihres Fahrzeugs und schildern Sie kurz die Streitpunkte. Hilfreich sind zudem Kopien von Belegen, die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung.

Weitere Informationen und Hilfe bei der Schiedsstellensuche finden Sie auch im Internet unter www.kfzschiedsstelle.de.

Artikel vom 18.01.2010
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