Kinderbetreuung wird um zehn Prozent teurer

Unterhaching · Neue Regelung für Betreuung

Unterhaching · Mit einigen Änderungen müssen Eltern zukünftig rechnen, deren Kinder eine der gemeindlichen Betreuungseinrichtungen in Unterhaching besuchen. Im Rahmen der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Hauptamtsleiter Thomas Porten- länger jetzt den verabschiedeten Neuerlass der Benutzungssatzung für Kindertagesstätten sowie den Neuerlass der Gebührensatzung der Kindergärten vor.

Aus mehreren Gesprächen mit den Leitungen der Einrichtungen habe sich die Notwendigkeit einer Überarbeitung ergeben, erläutert Portenlänger. Die Änderungen basierten dabei auf der Einarbeitung der Ziele des Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), aber auch auf den Praxiserfordernissen der Leitungen. Davon betroffen sind die Regelung der Fördergruppe und hauptsächlich auch die Schließ- und Ferienzeiten. »In diesem Punkt haben wir die gesetzliche Regelung von bis zu 30 Tagen plus fünf möglichen konzeptionellen Tagen übernommen«, berichtet Portenlänger. Weiterhin betroffen seien die Regelung der Aufnahmekriterien, die überarbeitet wurden, sowie die Abholung der Kinder und die Kündigungsregelung. Der Neuerlass der Gebührensatzung sei nötig geworden, so der Hauptamtsleiter, weil bereits im letzten als auch im laufenden Haushaltsjahr die Aufwendungen für die Kinderbetreuung weiter gestiegen seien. Dazu zählten beispielsweise zusätzliche Personalkosten für eine bessere Betreuungskapazität in allen gemeindlichen Kindergärten. Aber auch Deutschkurse für Migrantenkinder, Geschwisterermäßigungen sowie erhöhte Sachkosten für Unterhalt und Reinigung. »Die Zahl der in auswärtigen Einrichtungen untergebrachten Kinder (116) ist ebenfalls stark angestiegen, was eine erheblich höhere Komplementärfinanzierungen bedeute«, so Portenlänger. Dies führe insgesamt zu einer Erhöhung der Gebühren um zehn Prozent. Mit einer Geschwisterermäßigung von 50 Prozent für das zweite Kind hat die Gemeinde prozentual gesehen sogar die höchste Ermäßigung aller Gemeinden.

Damit hielte sich die Mehrbelastung der Eltern nach der Meinung Portenlängers generell in Grenzen. Im interkommunalen Vergleich verschiedener Gemeinden des Landkreises läge Unterhaching damit im mittleren Bereich. Weiterhin gestiegen ist zusätzlich auch noch das Essensgeld von bislang 2,80 Euro auf nunmehr 3,50 Euro. »Der bisherige Preis deckte aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise nicht mehr die entstandenen Kosten«, erklärt Portenlänger. Bereits ab 1. Januar 2010 treten die aktualisierte Gebühren- wie auch die Benutzungssatzung in Kraft. Gemeinderätin Sabine Penka (SPD) kommentierte aus der Sicht betroffener Eltern: »30 Schließtage und fünf konzeptionelle Tage für Weiterbildungen, das sind sieben lange Wochen: Ich bitte die Verwaltung dringend, diese Tage nicht auszuschöpfen und möglichst gering zu halten«. Für eine Familie, die insgesamt vielleicht nur vier Wochen Urlaub habe, und erst recht für Alleinerziehende, sei eine so lange Schließzeit katastrophal. Die Jugendreferentin wies überdies darauf hin, dass etwa die Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) lediglich 20 Tage Schließzeit hätten. Richard Raiser (CSU) pflichtete seiner Vorrednerin in den genannten Punkten bei und ergänzte: »Man muss die Sorgen und die Nöte der Eltern ernst nehmen«. Deshalb könne er etwa die Bitte um flexiblere Öffnungszeiten nur unterstützen. K. Kohnke

Artikel vom 02.12.2009
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