Gemeinde und Grundstückseigentümer uneins

Grünwald · Weitere Baumfällungen erfolgt

Zum zweiten Mal wurden zahlreiche Bäume auf dem Grundstück des ehemaligen »Lindenwirts« gefällt, zum Entsetzen der Gemeinde. Foto: hol

Zum zweiten Mal wurden zahlreiche Bäume auf dem Grundstück des ehemaligen »Lindenwirts« gefällt, zum Entsetzen der Gemeinde. Foto: hol

Grünwald · Das Entsetzen war bei Nachbarn und Spaziergängern groß, als letzte Woche auf dem Grundstück des ehemaligen »Lindenwirts« Lärm von Kettensägen zu hören war und bald schon die ersten stattlichen Bäume fielen. Bereits im Frühling hatte der Besitzer des Grundstücks dort Bäume fällen lassen, was nun vom Landratsamt als »nicht ordnungswidrig« eingestuft wurde.

Dies nahm der Bauwerber zum Anlass in einem Schreiben an die Gemeinderäte zur letzten Sitzung anzukündigen, dass er weitere Fällungen vornehmen lässt, wenn sich die Räte nicht entschließen einen Beschluss aus der Sitzung im Juni bezüglich der Aufstellung eines Bauleitplans zu revidieren und »unverzüglich eine einvernehmliche Beendigung des Verfahrens anzustreben«. Darauf kam es in der Gemeinderatssitzung zu einer heftigen Debatte. Nach Auffassung von Christian Altmann (FDP) sollte das Gespräch mit dem Bauwerber gesucht werden, damit nicht die restlichen Bäume gefällt werden und weiterer Schaden entsteht. Er betonte, dass die Fällung nach Auffassung des Landratsamtes nicht ordnungswidrig sei und auch die von der Gemeinde erstellte Veränderungssperre nichts mit der Rodung zu tun hat. Er griff den gemeindlichen Anwalt Benedikt Grünewald scharf an und stellte die Qualität von dessen Rechtsberatung in Frage. Bürgermeister Jan Neusiedl hielt dem entgegen, dass »ein sauberes Verfahren torpediert wird«. Das Grundstück an der Zeillerstraße liegt an einem wichtigen Platz und muss nach mehrheitlicher Meinung der Räte aus städtebaulicher Sicht durch einen Bauleitplan gesichert werden.

Die Verfahrensschritte sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und es liegt nicht in der Macht des Bürgermeisters vom Beschluss des Gemeinderates zur Durchführung des Verfahrens abzuweichen. Zudem hat die Fällung der Bäume und die Entscheidung des Landratsamtes nichts mit der Bauleitplanung zu tun. Außerdem stellte Grünewald dar, dass die Rodung einen starken Eingriff ins Ortsbild bedeutet, der der Veränderungssperre der Gemeinde entgegensteht. Neusiedl betonte, dass trotz zahlreicher Gespräche mit dem Bauwerber keine einvernehmliche Lösung zustande gekommen ist. Ulrich Bechler (GW Bürgervereinigung) meinte, dass »die Gemeinde Planungshoheit hat, um das Ortsbild aktiv gestalten zu können«. Nach seinen Worten liegt das Grundstück an einem beliebten Spazierweg nahe der Burg und das Interesse der Gemeinde ist begründet. »Genau hier muss die Gemeinde eingreifen, sonst können wir ganz aufhören«, betonte er. Nun hat der Bauwerber seine Drohung wahr gemacht. »Das Landratsamt hat den Fällungen zugestimmt«, erklärte er jetzt der Harlachinger Rundschau. »Ich habe ein Grundstück mit Baurecht gekauft und werde auch darauf bauen.« Nach seiner Auffassung sind die Eingriffe der Gemeinde nicht mit städtebaulichen Erfordernissen begründet. Das sieht die Gemeinde Grünwald allerdings ganz anders. Nach deren Ansicht hat das Landratsamt zwar die Fällungen im Frühling als »nicht ordnungswidrig« eingestuft, was jedoch bei den neuerlichen Rodungen erneut betrachtet werden müsse.

Zudem hat das Landratsamt noch nicht zu einem möglichen FFH-Gebiet an diesem Platz Stellung genommen. Des weiteren wurde auch noch keine Aussage zur Veränderungssperre gemacht, die die Gemeinde erstellt hat. Diese greift nach Meinung der Gemeinde. Ein Bauleitplan, wie er vom Gemeinderat beschlossen wurde, soll zum einen die städtebauliche Situation des Grundstücks berücksichtigen, zum anderen den Schutz der Bäume am steilen Hang gewährleisten, da befürchtet wird, dass dieser ohne das schützende Wurzelwerk abrutschen könnte. Doch die Gemeinde hat ihre rechtlichen Möglichkeiten nun ausgeschöpft. Der Fall liegt in Händen des Landratsamtes. »Natürlich werden wir das Bauleitplan­verfahren ordnungsgemäß durchführen«, erklärte Neusiedl. Die Rodung konnte noch am selben Tag von der Polizei mit einer einstweiligen Einstellungsverfügung gestoppt werden, da die Wege für Spaziergänger und Radfahrer während der Fällarbeiten nicht genügend gesichert waren. »Doch wir wissen nicht, wie es ausgeht«, betonte das Gemeindeoberhaupt.

hol

Artikel vom 02.12.2009
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