Hinweise der Verkehrspolizei

München · Achtung, Advent!

Schon ein Haferl Glühwein hats in sich.	Foto: Archiv

Schon ein Haferl Glühwein hats in sich. Foto: Archiv

München · Die Vorweihnachtszeit ist die Zeit der Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte! Neben den üblichen Alkoholika erfreut sich in der Adventszeit besonders auf Weihnachtsmärkten alkoholhaltiger Glühwein oder Punsch größter Beliebtheit. Neben der angenehm wärmenden Wirkung wird aber oft vergessen, dass sich deren Genuss nicht mit dem Führen eines Fahrzeuges »verträgt«, warnt die Münchner Verkehrspolizei.

Während eine Halbe Bier etwa 18 Gramm reinen Alkohol enthält, nimmt man mit einem Haferl Glühwein schon mehr Alkohol zu sich. Da ist es allemal besser, sich vor der Feier bzw. dem Besuch des Weihnachtsmarktes Gedanken über die Heimfahrt zu machen und vielleicht eine Fahrgemeinschaft zu organisieren oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

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Wenn es abends dann doch etwas später geworden ist, sollte man auch bedenken, dass im Schnitt nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abgebaut werden. Auch ein starker Kaffee am Morgen oder eine kalte Dusche ändern am Restalkohol nichts. Prüfen Sie daher kritisch, ob Sie noch unter der Wirkung von Alkohol stehen, wenn Sie sich morgens ans Steuer setzen.

Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen, vor allem bei schweren und tödlichen Verkehrsunfällen. Die Polizei wird deshalb bei Verkehrskontrollen in den nächsten Wochen besonders auf die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer achten.

In den Tagen vor und nach Weihnachten wird auch das Verkehrsaufkommen in München wieder stark zunehmen. Nicht nur an den Adventssamstagen, sondern auch an den Werktagen der Vorweihnachtszeit müssen die Verkehrsteilnehmer mit Behinderungen rechnen.

Autofahrern raten wir angesichts der erwarteten Verkehrsdichte, an Kreuzungen besonders vorausschauend zu fahren. Wer bei stockendem Verkehr in eine Kreuzung einfährt, behindert die querenden Fahrzeuge und verursacht einen vermeidbaren Stau. Verstöße gegen dieses Verkehrsgebot wird die Münchner Polizei konsequent ahnden.

Artikel vom 01.12.2009
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