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Hilfe bei Betreuungen
München · Neu und sozial
München · Der Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle, der Vordrucke zu Vollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen enthält, ist überarbeitet und steht ab sofort allen Münchner Bürgern wieder unentgeltlich zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle sind berechtigt, als so genannte Urkundspersonen neben den Notaren, Vollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Das erleichtert oft den Rechtsverkehr bei Banken und Behörden, so ist beispielsweise eine rechtliche Betreuung bei einer Meldung beim Einwohnermeldeamt nicht notwendig. Zur Abfassung einer Vollmacht beraten die Münchner Betreuungsvereine und informieren die Mitarbeiter in den Sozialbürgerhäusern. Nähere Informationen im Internet unter www.muenchen.de/betreuungsstelle oder unter Tel. 2 33-4 83 66.
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