Totaler Verzicht auf Laubbläser nicht möglich

Unterhaching · Muskelkraft contra Technik

Mit Muskelkraft und Rechen sorgten Gemeinde­mitarbeiter dieser Tage für sichere Gehwege und Straßen in Unterhaching. Foto: Hötzl

Mit Muskelkraft und Rechen sorgten Gemeinde­mitarbeiter dieser Tage für sichere Gehwege und Straßen in Unterhaching. Foto: Hötzl

Unterhaching · Die einen schwören auf Muskelkraft und Rechen, andere auf den kraftvollen Sound der Motoren: Der Einsatz von Laubblasgeräten ist vieldiskutiert. So sorgte das Begehr Bernhard Heidachers (FWU) im Gemeinderat ebenfalls für viel Wind – im sprichwörtlichen Sinn. Der Umweltreferent stellte vor gut zwei Monaten die Anfrage, ob sich der Einsatz so genannter Laubbläser in der Gemeinde begrenzen lasse.

Die Antwort des Bürgermeisters ging ins herbstliche Detail. Gefahrenabwehr habe immer Vorrang, da käme man am Einsatz von Laubbläsern nicht vorbei, eröffnete Wolfgang Panzer (SPD). Der Baubetriebshof setze diese Geräte nur im Einzelfall ein, um witterungsbedingt rasch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Um die Belästigung aber so gering wie möglich zu halten, beschränke die Gemeinde deren Einsatz auf das wirklich notwendige Maß. Die Gemeindemitarbeiter seien darüber hinaus angewiesen, möglichst sensibel im Gebrauch der Laubbläser zu sein. Außerdem werde schon bei der Beschaffung darauf geachtet, wie zuletzt 2008, dass nur geräuscharme Geräte angeschafft werden, mit Vier-Takt-Mixmotoren. Aus Kostengründen und aus ökologischen Erwägungen heraus lassen die Gemeindegärtner bereits seit Jahren Laub liegen, wo es möglich ist, etwa unter den Gehölzen in Grünanlagen. Etwa die Hälfte des Herbstlaubes wird hier unter Mithilfe der Laubblasgeräte in dünnen Schichten unter Büschen und Sträuchern verteilt.

Dennoch bleibt ein Großteil natürlich liegen und muss jeden Herbst aufs Neue aus Straßen und Parks entfernt werden. »Um den Einsatzzeitraum so gering wie möglich zu halten, werden die Geräte erst zur Hochsaison des Laubfalls benützt«, erläutert Panzer. Dabei werde der Einsatzzeitpunkt entsprechend des herbstlichen Witterungsverlaufes jedes Jahr neu festgesetzt. Dies sei heuer am 19. Oktober geschehen. Erstaunlich: »Es bleibt hier festzuhalten, dass nach unseren Erfahrungen eine Arbeitskraft mit Laubbläser vergleichsweise die Leistung von fünf bis zehn Mitarbeitern mit Rechen und Besen erbringt«, berichtet Panzer. Aus ökonomischen wie auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sei es geboten, Laubbläser punktuell einzusetzen. Und außerdem, betonte Panzer abschließend, sei ein grundsätzliches Verbot dieser Geräte rechtlich gar nicht möglich. Allerdings habe der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die die Belästigung im Zusammenhang mit Laubarbeiten einschränkten: So ist der Betrieb lärmender Maschinen in Wohngebieten ausschließlich an Werktagen und dann auch nur von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr gestattet.

K. Kohnke

Artikel vom 25.11.2009
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