Flächennutzungsplan liegt aus

Unterschleißheim · Im Ort mitreden

Unterschleißheim · Mit Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses vom 20. Juli wurde der Planentwurf für die 25. Änderung, Teil II, des Flächennutzungsplans »Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche nordöstlich des Furtwegs« gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) beauftragt.

Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele und dem Umweltbericht, die Schallschutzgutachten sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen können von jedem Interessierten im Rathaus, dritter Stock, Rathausplatz 1, bis einschließlich 4. November eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (Zimmer 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung.

Anregungen zur dargelegten Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.

Artikel vom 07.10.2009
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