Stellplätze werden eingeschossig gebaut

Vaterstetten · Tiefgarage fürs Kino

Vaterstetten · Nachdem sich der Vaterstettener Gemeinderat für die vorliegenden Planungen zum neuen Gebäude in der Nähe des Baldhamer Bahnhofs entschieden hat, in dem Kino, Musikschule und Volkshochschule untergebracht sein werden, hat der Erste Bürgermeister Robert Niedergesäß eine neue Planung bezüglich der Tiefgarage ausarbeiten lassen.

Demnach werden jetzt die geforderten Stellplätze eingeschossig und nicht zweigeschossig gebaut.

Ersparnis um 700.000 Euro

Rudolf Wüst, Baurat der Gemeinde Vaterstetten/Baldham, hat sich richtig ins Zeug gelegt und eine Planung entworfen, die über zwei weitere Grundstücke geht. D.h. die Tiefgarage wird unterirdisch über die Finkenstraße bis zum Haus der Kinder erweitert. Damit werden etwa 140 Stellplätze geschaffen, was ein größeres Platzangebot als in der zweigeschossigen Variante liefert. Ein Grund dafür ist der Platz, der bei dieser Variante für die Rampen eingespart wird. Zusammengerechnet ergibt sich durch die eingeschossige Lösung eine Ersparnis von etwa 700.000 Euro aus den Bereichen Statik, Verbau und Reduzierung der Verkehrsfläche. Die Idee aus der Gemeindeverwaltung hat der Vaterstettener Statiker Dipl.-Ing. Henrik Gehm umgesetzt, der Gemeinderat hat diese Variante mit großer Mehrheit befürwortet. Damit liegt das Bauvolumen jetzt bei etwa 6,5 Millionen Euro.

Erster Spatenstich im Herbst 2010?

Der Gemeinderat hat die Verantwortung für den Bau schon nach der ersten Abstimmung an das Kommunalunternehmen übertragen. Eine Umsetzung wäre gemäß des Beschlusses verbindlich gewesen. Durch die neu vorgelegte Planung und die damit zu erwartenden Ersparnisse musste der Gemeinderat erneut angehört werden und darüber abstimmen, so dass das Kommunalunternehmen mit einem eindeutigen Auftrag tätig werden kann. Georg Kast, Vorstand des Kommunalunternehmens, ist zuversichtlich: „Wir bereiten jetzt die Ausschreibungsunterlagen vor. Dann können im Frühjahr die Pläne erstellt und im Herbst 2010 der erste Spatenstich ausgeführt werden.“

Artikel vom 30.09.2009
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