Veränderte Regelung wegen neuer Gesetzeslage

Unterhaching · Licht per Funksteuerung

Unterhaching · Entweder die 75 bestehenden Schaltpunkte der Gemeinde mit neuen Stromzählern ausrüsten oder gleich auf Funkrundsteuerung setzen: Vor diese Wahl sah sich der Bau- und Umweltausschuss auf seiner letzten Sitzung gestellt. Die Entscheidung fiel einstimmig auf die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Funkrundsteuerung.

Christian Franke von der Bauverwaltung der Gemeinde erklärt dazu: »Der liberalisierte Strommarkt und gesetzliche Vorgaben zur Trennung des Stromvertriebs vom Netzgeschäft haben in der Abrechnung zu Änderungen geführt«. So sei jetzt jeder Betreiber von Stromversorgungsanlagen verpflichtet, die tatsächlich verbrauchten Strommengen der Straßenlaternen zu ermitteln. Vertragspartner Unterhachings ist die E-ON Bayern AG. »Bisher hat E-ON eine Leuchtdauer von 4050 Stunden je Straßenlaterne und Jahr berechnet«, so Franke. Für eine korrekte Verbrauchsaussage gibt es im Grunde nur zwei Alternativen: Zunächst müssten alle Schaltkreise mit Stromzählern nachgerüstet werden. Die Laternen hier würden durch eigene Dämmerungsschalter gesteuert. Folglich müssten allerdings auch die Trafokästen vergrößert werden, da sie sonst die Zähler nicht aufnehmen könnten. »Die Kosten für dieses Nachrüsten würden sich auf mindestens 300.000 Euro belaufen«, erläutert Christian Franke. Dazu kämen jedoch noch die jährlich anfallenden Gebühren für die Stromzähler. Der Vorteil dieser Methode: die Beleuchtung kann nach Bedarf geschaltet werden, etwa bei schweren Gewittern am Tage.

Die zweite Alternative liegt in der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Funkrundsteuerung. »Hier werden die Dämmerungsschalter einfach gegen Funkrund-steuerungsempfänger aus­gewechselt«, erläutert Franke. Die geringen Kosten dieser Möglichkeit würde E-ON tragen. Die Steuerung der Laternen erfolgt hier nach täglich wechselnden Schaltzeiten. Das Ein und Aus richtet sich dabei nach den vom Deutschen Wetterdienst ermittelten Sonnen­auf- und Untergangszeiten in Bayern. Nachteil dieser Variante ist aber, dass bei plötzlich auftretender Tagdunkelheit die Straßenbeleuchtung nicht angeht – woraus sich auf den ersten Blick eine gewisse Haftungsproblematik der Gemeinde zu ergeben scheint. Art. 51, Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes relativiert jedoch sogleich: Danach haben alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahr- beziehungsweise Gehweise so einzurichten, dass sie den Straßenzustand berücksichtigen und sich darauf einzustellen haben.

Einstimmig votierten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses auch angesichts der Ersparnis von 300.000 Euro für die Umstellung auf Funkrundsteuerung. Aber noch eine Weiche galt es zu stellen: Nämlich die über die Schaltzeiten. »Hier gibt es zwei Programme, die uns der Betreiber anbietet«, so Franke. Im ersten Schaltprogramm errechne sich eine jährliche Brenndauer der Laternen von 4.050 Stunden, im zweiten eine Dauer von 4.170 Stunden. Franke erläutert: »Das erste Programm schaltet die Laternen morgens rund fünf Minuten vor Sonnenaufgang aus, bei der zweiten Variante wird die Beleuchtung zirka fünf Minuten nach Sonnenaufgang ausgeschaltet.« Abends würden die Laternen entweder sieben Minuten nach Sonnenuntergang oder, in der zweiten Version, drei Minuten vor Sonnenuntergang eingeschaltet.

Die Kosten für die Gemeinde erhöhen sich bei der Wahl des längeren Schaltprogramms um 2.600 Euro auf 84.000 Euro jährlich.

»Um der Versorgungsverpflichtung im vollen Umfang zu genügen, schlägt die Rathausverwaltung das Programm mit jährlich 4.170 Stunden vor«, schloss Bürgermeister Wolfgang Panzer die Diskussion. Auch dem stimmten die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses geschlossen zu.

K. Kohnke

Artikel vom 23.09.2009
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...