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Wichtige Tipps von Finanzexperten zur Veranlagung
Steuererklärung für’s Jahr 2000
München · Wer jetzt über seiner Steuererklärung 2000 sitzt, dem wird aufgefallen sein, dass es zwei neue Formulare gibt, die Anlage SO und die Anlage KAP.
Die Anlage SO kann als Nachfolger der Anlage KSO betrachtet werden. Hier werden Renten, Unterhaltsleistungen und Abgeordnetenbezüge eingetragen. Neu gestaltet ist die Seite 2 der Anlage SO zur Erklärung von privaten Veräußerungsgeschäften, die beim Verkauf von Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern (z.B. Wertpapieren) entstehen können.
Zu beachten ist hier, dass steuerliche Veräußerungsgeschäfte anfallen, wenn Immobilien innerhalb von 10 Jahren und Wertpapiere innerhalb von 2 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert werden.
Ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke bleiben davon unberührt. Veräußerungsgewinne von insgesamt unter 1.000 DM sind steuerfrei.
Besonderes Augenmerk legt der Fiskus auf die Erklärung von Zinseinnahmen, was sich in der neuen Anlage KAP widerspiegelt. Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge, die unter dem Sparerfreibetrag von 3.000 DM zzgl. 100 DM Werbungskosten liegen, bleiben steuerfrei. Wichtig für den Steuerpflichtigen wird diese Anlage, wenn die Bank Kapitalertragssteuern und Solizuschlag einbehalten hat, weil kein oder ein zu geringer Freibetrag gestellt wurde. Dann besteht die Möglichkeit, diese Beträge über die Steuererklärung zurück zu holen.
Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten dazu weitere Informationen in ihren Beratungsstellen.
Artikel vom 14.03.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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