Neue Vergabe-Richtlinien für Zuschüsse durch den Bezirksausschuss

München · Mehr Planungssicherheit

München · Ob für die Einrichtung des Kulturzentrums Trudering oder für die Sozialstation Tabea, die einen Ersatz für ihren abgebrannten Bus benötigte: Seit fast zehn Jahren haben Vereine, Initiativen und Organisationen die Möglichkeit, Zuschüsse für Veranstaltungen und Maßnahmen in ihrem Stadtbezirk zu erhalten. »Wir unterstützen zu 95 Prozent der an uns gestellten Anträge«, sagt Otto Steinberger, Mitglied des Bezirksausschusses (BA) 15 Trudering-Riem.

Jetzt aber gibt es Änderungen in den Vergabe-Richtlinien. Eine der wichtigsten Änderungen, die der Stadtrat beschlossen hat, ist die Sechs-Wochen-Frist für die Abgabe der Budgetanträge. »Früher haben wir diese manchmal erst einen Tag vor der Veranstaltung bekommen, für die ein Zuschuss beantragt werden sollte«, erläutert Steinberger. Ein Risiko für den Veranstalter, der ja schließlich keine Garantie auf Bezuschussung hatte. In der Regel lägen die Beträge aus dem Budget des BA zwischen 150 und 5.000 Euro: »Wir haben vom BA aus eine interne Deckelung von 2.500 Euro beschlossen, wobei aber bei Bedarf auch darüber hinaus gegangen werden kann«, erklärt Steinberger. Der Antragsteller habe grundsätzlich für die Finanzierung seiner Veranstaltung Sorge zu tragen, der BA übernähme dann die Differenz zwischen Ausgaben und Deckungsmitteln.

Sechs-Wochen-Frist

Mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Veranstaltung oder Maßnahme müssen die Anträge heuer beim BA oder im Rathaus abgegeben werden, so lange dauert mindestens die zentrale Prüfung durch das dortige Direktorium. Dann werden sie dem zuständigen BA im Rahmen der monatlichen Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. »Grundsätzlich erhält der Antragsteller auf diese Weise mehr Planungssicherheit«, resümiert Steinberger.

Das Budget der Münchner BAs habe sich als Förderinstrument für bürgerschaftliches Engagement bestens bewährt, betont auch Stadtrat Dr. Georg Kronawitter (CSU). Dennoch seien bei ihm bereits erste Klagen von ehrenamtlichen Antragstellern eingegangen, dass die Stadt ihren Zuschuss-Antrag wegen zu kurzfristiger Antragstellung ablehnt – es sei denn, sie könnten dies individuell begründen. Er habe deshalb darum gebeten, im Verwaltungsvollzug dieser Neuregelung mit Augenmaß zu agieren. »So habe ich vorgeschlagen, eine Übergangsfrist für den Vollzug der Sechs-Wochen-Regel anzuwenden, da sich die Neuregelung, die der Stadtrat ja erst am 20. Mai beschlossen hat, noch bei den meist ehrenamtlich agierenden Antragstellern herumsprechen muss.« Eine gewisse Erleichterung für die Antragsteller stelle aber die Möglichkeit dar, den Antrag fristwahrend per E-Mail oder Fax etwa an eine der fünf BA-Geschäftsstellen zu schicken. »Das Antrags-Original muss allerdings innerhalb von maximal zehn Werktagen nachgereicht werden«, betont der Stadtrat.

Eine echte Verbesserung sieht Kronawitter in der Tatsache, dass Veranstalter ihre Einnahmen ab sofort zur Abdeckung des 25-Prozent-Eigenanteils an den Kosten verwenden können. »Bislang mussten beispielsweise Konzert-Veranstalter ein Viertel der Kosten in jedem Fall aus eigener Tasche zahlen, während die Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Spenden letztlich nur der Stadt zur Verringerung ihres Zuschusses zu Gute kamen«. Die Stadt sei zudem gefordert, die Neu-Regelung besser zu kommunizieren als nur über das Amtsblatt.

Informationen

Anlässlich der jüngsten Überarbeitungen der Richtlinien hat das Direktorium im Rathaus jetzt eine Broschüre herausgegeben, in der das Antragsverfahren erläutert wird. Broschüre wie auch Antragsunterlagen erhalten Interessierte in allen BA-Geschäftsstellen sowie im Rathaus, Zimmer 277. Fragen zu den Formalien werden in der Zentralen Beratungs- und Bearbeitungsstelle des Direktoriums persönlich beantwortet: Termin- vergabe unter Telefon 2 33-9 25 29 sowie 2 33-9 26 26. Weitere Infos sowie das Antragsformular zum Herunterladen gibt es auch im Internet unter www.muenchen.de/Rathaus.

K. Kohnke

Artikel vom 08.07.2009
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