Zinsvergünstigte Darlehen für Wohnungen

Haar · Chance für Geringverdiener

In der Annelies-Kupper-Allee entstehen derzeit vergünstigte Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen.  Foto: Tränkel

In der Annelies-Kupper-Allee entstehen derzeit vergünstigte Mietwohnungen für Menschen mit geringem Einkommen. Foto: Tränkel

Haar · Es gibt arme Menschen, sehr reiche und eine gute Mittelschicht. Daneben gibt es aber auch eine Bevölkerungsschicht, die durch alle Raster fällt: sie sind weder ganz arm, so dass sie keine Unterstützung von der öffentlichen Hand erwarten können, noch so gut situiert, dass sie sich eine Wohnung auf dem freien Markt leisten können.

Gerade für diese Menschen setzt sich der Gemeinderat einstimmig fraktionsübergreifend jetzt ein und hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, der Oberbayerischen Heimstätte ein Annuitätendarlehen zu gewähren. Es ist eine Förderung in Höhe von 30.000 Euro pro Wohnung in Form eines zinsvergünstigten Darlehens vorgesehen, insgesamt über 330.000 Euro. Dafür erhält die Gemeinde als Gegenleistung das Belegungsrecht für 20 Jahre. Danach entfällt die Zinsbindung, es sei denn, das Belegungsrecht wird verlängert.

Zielgruppe sind Bürger, deren Einkommen wenig über den sehr niedrigen Höchstgrenzen des sozialen Wohnungsbaus liegen. »Diese Bürger haben keine Chance auf dem freien Markt«, erklärte Bürgermeister Helmut Dworzak und fügte hinzu, dass es schon eine Warteliste gebe. Das Haus, das kurz vor seiner Fertigstellung ist, liegt in der Annelies-Kupper-Allee im Neubaugebiet von Eglfing. Elf, überwiegend große Wohnungen, stehen dann den Bürgern mit kleinem Einkommen zur Verfügung. Sie müssen statt der ortsüblichen zehn Euro nur 7,50 Euro pro Quadratmeter zahlen.

Die Vergabe dieser Wohnungen obliegt der Gemeinde, ebenso wie die Überprüfung der Einkommensgrenzen und sonstigen Auflagen wie Wohndauer in der Gemeinde, Arbeitsplatz und das Vorhandensein von eigenem ­Eigentum.

Geprüft wird alle drei Jahre, ob das Einkommen des Mieters sich erhöht. Erst wenn ein Mieter die Einkommensgrenze überschreitet, kann die Oberbayerische Heimstätte eine Mieterhöhung vornehmen, muss sich jedoch an gesetzliche Vorgaben halten.

Petra Tränkel

Artikel vom 29.04.2009
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...