BAUMA-Parkplätze in Feldkirchen

Feldkirchen · Knappes Votum

Feldkirchen · Die Entscheidung, ob die Messe München GmbH in Feldkirchen einen Parkplatz für Besucher der BAUMA errichten darf, der in den Zeiten ohne BAUMA ein Magerrasen-Areal sein soll, ist dem Bau- und Umweltausschuss nicht leicht gefallen: Mit dem knappen Votum 5:4 wurde gegen vier Stimmen von CSU und UWV dem Gemeinderat aber letztlich empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.

Kritisch wies Werner Schamberger (CSU) darauf hin, dass die Nachbargemeinde Aschheim, wo die Messe München GmbH ebenfalls nach Parkplätzen Ausschau hält, ein Gutachten zur Verkehrsbelastung für den Ort fordert. »Das könnten wir auch tun, denn es wäre generell wichtig zu erfahren, was auf uns zukommt«, meinte er. Vorgesehen ist laut Beschlussempfehlung, dass auf einem neun Hektar großen Gebiet südlich der Kreisstraße M1 eine Anlage für rund 2.200 Stellplätze entstehen soll. Geparkt werden darf dort nur während der weltgrößten Baumaschinen-Messe BAUMA, zu der alle drei Jahre über 3000 Aussteller und mehr als 500.000 Besucher anreisen. In den BAUMA-freien Zeiten soll die Fläche dank Barrieren nicht befahren werden, damit dort ein Magerrasen mit Sommerblumen als Erholungsfläche für die Bürger zur Verfügung steht.

Außerdem soll die Gemeinde Feldkirchen mit der Messe München GmbH einen Durchführungsvertrag schließen, in dem folgende Punkte geregelt sind: Nutzung nur als Parkfläche zu BAUMA-Zeiten. Keine Shuttle-Busfahrten durch die Ortsmitte. Die eventuelle Parallelstraße (verlegte B 471) muss bei der Erschließung (Zu- und Ausfahrt von der M1 im Norden; An- und Abfahrt sowie Shuttle-Verkehr über die A 94 und die Ausfahrt Feldkirchen-Ost) berücksichtigt werden. Die Erschließung muss mit oder ohne Parallelstraße funktionieren und darf deren Ausbau nicht behindern. Für die Abfallentsorgung und Säuberung der Fläche sowie für alle Pflegearbeiten sorgt während der Nutzungsdauer von 28 Jahren die Messe München GmbH. In BAUMA-freien Zeiten muss das Befahren des Geländes verhindert werden. Für Fußgänger muss das Areal zugänglich sein. Es dürfen keine Beleuchtung, festen Gebäude oder sanitären Anlagen installiert werden.

Artikel vom 08.04.2009
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