Wohngebiet wurde autofrei geschaffen, Parkplätze verboten

Ottendichl · Kein Präzedenzfall

Anwohner im Sankt Martin Weg müssen Parkplätze zurückbauen.  Foto: Schunk

Anwohner im Sankt Martin Weg müssen Parkplätze zurückbauen. Foto: Schunk

Ottendichl · Mit großer Anspannung haben etliche Anwohner des Ottendichler Sankt Martin Wegs den Ausgang der jüngs­ten Bauausschusssitzung erwartet und wurden enttäuscht. Denn ihr Antrag auf die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ihre nicht genehmigten Stellplätze und Gartenhäuschen im Vorgarten wurde übereinstimmend abgelehnt.

Diese müssen sie nun auf eigene Kosten beseitigen. Laut Bebauungsplan ist das Neubaugebiet am Sankt Martin Weg als verkehrsfreie Zone vorgesehen. Grundsätzlich soll nur bis zur Zufahrt zum Garagenhof eine Anfahrt möglich sein. Dass die Anwohner sich Stellplätze für Kurzzeitparken oder zur Wendemöglichkeit geschaffen hatten, begründete einer damit, dass es aufgrund seines hohen Alters ab und an erforderlich sei bei größeren Einkäufen mit dem Auto bis vor das Gebäude zu fahren. Andere erklärten dies als Ausweichmöglichkeit zu nutzen, da zwei Fahrzeuge sich gegenseitig behinderten und Wendemöglichkeit kaum gegeben sei. Dass man ihnen von Seiten des Bauträgers die Zusage gegeben habe, diese Stellflächen dort zu schaffen, sei Grundlage für den Kauf des Objektes gewesen.

Bezüglich der Gerätehäuser, die im Vorgarten errichtet worden waren und auch die zulässige Größen überschritten, gaben Eigentümer an, der Bauträger habe zugesichert, dass es kein Problem sei ein Gerätehaus an dieser Stelle zu errichten. Der Bauträger wiederum hielt dagegen, dass sämtliche Käufer in den Kaufurkunden verpflichtet wurden, bei der Erstellung der Gartenanlagen die Genehmigungsvorlagen einzuhalten. Der genehmigte Freiflächenplan sei Vertragsbestandteil und den Käufern bekannt. SPD-Gemeinderat Alfons Meindl stellte fest, dass es vermutlich »Missverständnisse zwischen Eigentümer und Bauherrn« gegeben habe. Weil man jedoch keinen Präzedenzfall für vergleichbare Fälle schaffen wolle, lehnt seine Fraktion die Anträge der Ottendichler ab. »Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen«, sagte er. Seinen Ausführungen schlossen sich sämtliche Fraktionen an. Zwar kann eine Befreiung vom Bebauungsplan nachträglich erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Der Gemeinderat sprach sich dennoch einstimmig dafür aus, ein Zurückbauen zu fordern, »sonst gibt es ein Tohuwabohu«, so Bürgermeister Helmut Dworzak. Man habe schon in anderen Gebieten einen Rückbau gefordert, so CSU-Gemeinderat Stießberger. »Wir wollen keine isolierte Befreiung«.

Eine Lösung zur Wendemöglichkeit soll aber vom Bauträger für den Eigentümer des Hauses Nummer Neun gefunden werden. Denn hier hat Dworzak vor Ort selbst festgestellt, dass es fast unmöglich ist, das Auto zu wenden.

P. Tränkel

Artikel vom 18.03.2009
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