Diskussion um Saal im Bürgerhaus

Vergrößern oder verkleinern?

Neuperlach · Soll der Saal im künftigen Bürgerhaus am Hanns-Seidel-Platz erweiterbar sein oder verkleinerbar? Um diesen feinen Unterschied ging es in der letzten Sitzung des Bezirksausschusses (BA) 16 Ramersdorf-Perlach.

Nachdem Ottmar Treß vom Kulturreferat mitgeteilt hatte, dass seiner Abteilung die »Überprüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung des geplanten Zuschauerraums im zukünftigen Bürgerhaus auf dem Hanns-Seidel-Platz von 300 auf 500 Sitzplätze übertragen« wurde.

An der Formulierung »Saal-erweiterung« stören sich die Lokalpolitiker. Es gehe dem BA 16 nicht um einen Zuschauerraum, den man von 300 auf 500 Plätze erweitern kann, sondern um einen etwa 500 Plätze zählenden Raum, den man auf 300 Sitze verkleinern kann. Die Begriffe »Saalerweiterung« oder »erweiterbarer Saal« seien schon im Denkansatz falsch.

Den wesentlichen Unterschied machte Erwin Bohlig klar: Wenn ein Raum für 300 Sitzplätze ausgelegt sei, dann würde man bei einer Erweiterung auf 500 Plätze Bereiche dazu nehmen, die eigentlich für andere Zwecke gedacht und konzipiert seien. Man müsste beispielsweise das Foyer, den Service- oder Garderobenbereich zusätzlich bestuhlen. Damit fiele eine notwendige akustische und optische Abgrenzung zwischen Zuschauerraum und Nebenräumen weg.

Der BA 16 wünscht ganz ausdrücklich einen ausreichend großen Raum, der gegebenenfalls verkleinert werden kann, so dass Nebenräume wie Lager, WC, Küche und Foyer immer extra sind, unabhängig davon, welche Saalgröße aktuell benutzt wird. »Treß war doch im BA als das besprochen wurde«, wunderte man sich angesichts des jetzigen Antwortschreibens von ihm. »Ich halte mich an das, was im Oktober 2006 bei der letzten Stadtratsbefassung im Nutzerbedarfsprogramm beschlossen wurde, da war von einem erweiterbaren Saal die Rede«, erklärt Treß.

Noch ist Zeit

Noch ist es Zeit, dies zu klären, da »eine Machbarkeitsstudie zur Saalgröße seitens des Baureferats derzeit nicht zielführend wäre«, wie Treß mitteilt. Sie mache erst nach der Entscheidung im städtebaulichen Wettbewerb für das Bürgerzentrum Sinn.

An die städtebauliche Prüfung, was möglich ist und gebaut werden darf, kann jetzt gedacht werden, da sich die Grundstückseigentümer vor kurzem auf eine Grundvereinbarung zur Verwertung verständigt haben. Für den dann auszulobenden Bauwettbewerb soll eine Grundfläche von 2.000 Quadratmeter berücksichtigt werden und es wird ein »erweiterbarer Saal und Foyer mit Nebenräumen auf einer Ebene«, so Treß, gefordert werden.

Angela Boschert

Artikel vom 04.02.2009
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