Gegenseitige Rücksichtnahme tue Not

Taufkirchen · Vorerst keine Leinenpflicht

Taufkirchen · Auf seiner jüngsten Bau- und Umweltausschusssitzung stellten sich die Gemeinderäte vorerst gegen das Votum der Bürgerversammlung vom 22. Oktober, den Markl- und Pöttinger Weg mit einer Leinenpflicht für Hunde zu belegen.

Mehrheitlich votierten die Räte für eine zunächst einjährige Probezeit, in der sich die Hunde auch weiterhin frei bewegen dürften. Die Gemeinde wolle in dieser Zeit die Situation genau beobachten und anschließend neu entscheiden. Bürgermeister Dr. Jörg Pötke (ILT) begründete seinen Vorschlag auf Vertagung der Entschlussfassung um ein Jahr mit Gesprächen, die er in der Woche vor der Ausschusssitzung mit zahlreichen Hundehaltern geführt habe. Diese hätten in »sehr vernünftiger Art und Weise argumentiert« und würden sich damit von den »aggressiven und militanten Äußerungen« der »Initiative für ein hundefreundliches Taufkirchen« unterscheiden. Er schickte vorweg, dass er die Entscheidung für oder gegen eine Leinenpflicht nicht auf die leichte Schulter nehme, da die Abstimmung auf der Bürgerversammlung ja ein überwältigendes Votum für die Einführung einer Leinenpflicht in diesem Gebiet gezeigt habe.

Angelika Steidle (CSU) äußerte ihr Verständnis für die Hundehalter, da auch sie nach der Bürgerversammlung einige sehr vernünftige Gespräche geführt habe. »Ich muss jetzt mal eine Lanze für die Hundehalter brechen«, sagte sie. Hunde müssten auch weiterhin am Markl- und Pöttinger Weg die Chance haben, frei laufen zu können. Gar mit rechtlichen Bedenken wandte sich Michael Lilienthal (UWT) gegen die Einführung eines Leinenzwanges und verwies dabei auf eine Anfrage beim Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Er habe mit Antwort vom 3. November erfahren, dass eine solche Verordnung »in dieser Form nicht zulässig« wäre. Artikel 18 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), der es Gemeinden durch Verordnung ermögliche, das freie Umherlaufen von großen Hunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen einzuschränken, setzte eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit voraus und schreibe eine räumliche und zeitliche Begrenzung der Verordnung vor, die auch »dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung« tragen müsse. Den Vorsitzenden der ILT-Fraktion, Karl Heinz Hansen, überzeugte dies nicht, da insbesondere auf dem Marklweg viele junge Familien mit Kinderwagen, Radfahrer und auch ältere Menschen unterwegs wären. Er wies zudem darauf hin, dass der Weg sehr schmal sei.

Hansen stimmte zusammen mit den Gemeinderäten Bernd von Loeben sowie Peter Soellner (SPD) für die Einführung einer Leinenpflicht. Für ihn stehe und falle »das Freilaufen der Hunde mit der gegenseitigen Rücksichtnahme«.

Jensvold

Artikel vom 19.11.2008
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