Vaterstetten setzt als erste Landkreis-Gemeinde EU-Richtlinie um

Vaterstetten · Lärmkarten und -kataster geplant

Vaterstetten · In seiner jüngsten Umweltausschusssitzung hat der Gemeinderat beschlossen, einen Aktionsplan für lärmbelastete Wohngebiete sowie ein Lärmkataster für die Großgemeinde zu erstellen. Damit hat die Gemeindeverwaltung auf die Klagen vieler Bürger, die entlang der B304 leben, reagiert, die eine Unterschriftenliste wegen Lärmbelastungen vorgelegt haben.

Damit setzt Vaterstetten die EU-Richtlinie als erste Landkreisgemeinde um. Seit 2002 gibt es eine EU-Richtlinie, die bislang nur in wenigen Kommunen Beachtung fand. Wesentlicher Bestandteil der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit dem Ziel, nach einer Kartierung einen Aktionsplan zu erstellen, um Lärm insbesondere an den Brennpunkten zu vermindern. Dabei sollen die Bürger frühzeitig in die Maßnahmen eingebunden werden, etwa in Form von Bürgerversammlungen oder Bürgerbeteiligungen. Dies setzt jedoch eine detaillierte Datenerfassung über die Lärmquellen voraus. Für Lärm durch Bundesautobahn, Bahnlinien und Flughafen ist die Regierung zuständig, die übrigen Straßen obliegen den Gemeinden.

Nach den EU-Umgebungslärmrichtlinien sind für Straßen, die von mehr als 16.400 Fahrzeugen pro Tag frequentiert sind, Aktionspläne aufzustellen, sowie bis Juli 2013 für Straßen mit mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag. Die Ermittlung erfolgt in Form von strategischen Lärmkarten, die auf Basis EU-weit einheitlicher Bewertungsmethoden zu erstellen sind. Bislang haben lediglich große Städte wie München Lärmkarten erstellt. Als Indikatoren für die Belastung durch Lärm werden der Nachtlärmindex und der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex herangezogen. Voraussetzung für Lärmminderungsmaßnahmen ist, dass mindestens 50 Einwohner einem Lärmpegel von mehr als 55 Dezibel beeinträchtigt sind. Die Gemeinde wird jetzt durch das Münchner Ingenieurbüro Möhler und Partner ein Kataster des Gemeindegebietes erstellen lassen, der mit 40.000 Euro veranschlagt wird. Ein detaillierter Aktionsplan ist für die Wohngebiete an der B 304 vorgesehen. Maßnahmen zur Lärmreduzierung könnten Tempo30-Zonen, LKW Fahrverbot oder -Tempolimit, Schallschutzwände, -Fenster oder Lärm minderne Fahrbahnbeläge wie Flüsterasphalt sein. Allerdings hängen diese Maßnahmen von Prioritäten und Finanzen ab und müssen mit den Nachbargemeinden abgestimmt werden.

Petra Tränkel

Artikel vom 29.10.2008
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