KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Musikspektakel vor Alpenpanorama
Wir verlosen je 2 x 2 Karten für die Kapelle So & So (19.6.) und Dreiviertelblut (22.6.).
München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
Weitere Gewinnspiele
Klettertürme Haffstraße bleiben
Trudering · Stadt rudert zurück
Trudering · Die Lokalbaukommission (LBK) der Stadt München wird den Kletterturm auf einem Privatgrundstück an der Haffstraße nicht abreißen. Dies gab sie in einer Presserklärung am Montag bekannt. Aufgrund fehlender Spielmöglichkeiten in näherer Umgebung hatte die Familie Koschnike in ihrem Garten im Neubaugebiet Haffstraße einen Kletterturm für ihre Kinder errichtet.
Kurz darauf kamen Mitarbeiter der LBK und vermaßen sowohl bei Familie Koschnike als auch bei Nachbarn Garten- und Spielhäuser. Dem folgte eine Abrissanordnung, da das Gerät um einen halben Meter zu breit sei. Familie Koschnike wand sich daraufhin an den Bezirksausschuss Trudering-Riem mit der bitte um Hilfe und so drang die Sache an die Öffentlichkeit. »Wir bedauern den Vorfall«, erklärt der Leiter der LBK, Cornelius Mager. »Wir werden auch in Zukunft Klettertürme dieser Größenordnung nicht beanstanden. Gerade in schmalen Reihenhausgärten gibt es natürlich Grenzen aus der nachbarlichen Rücksichtnahme und leider wird hier immer wieder versucht, die LBK zum Schiedsrichter zu machen, statt miteinander zu reden.« Allerdings gebe es Grenzen: Je nach Größe und Höhe könne ein Spielturm »gebäudeähnliche Wirkung« entfalten. Im Fall Haffstraße war es jedoch so, dass im Bebauungsplan Spielgeräte vergessen worden waren, daher wurden sie behandelt wie »sonstige bauliche Anlagen«, wie Recherchen von Michael Koschnike ergeben hatten.
Gartenhäuser verboten Gartenhäuser, die bei der Aktion ins Visier der LBK geraten waren, blieben weiterhin problematisch, so Mager. Hier werde es nochmal eine Anliegerinformation geben. Im Vorgartenbereich seien Gartenhäuschen in aller Regel unzulässig.
sf
Artikel vom 15.10.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Trudering (weitere Artikel)
- Südost-Kurier (weitere Artikel)