KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Heimlich in E-Mail über Chef gelästert
München – „Nur“ Abmahnung
München – Wer heimlich per E-Mail über seinen Chef lästert, kann dafür nicht entlassen werden. Nicht einmal dann, wenn der Mitarbeiter den Chef als „Arsch“ bezeichnet. Heimlich zu lästern, sei keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne, daher sei nur eine Abmahnung möglich, jedoch keine Kündigung.
Das hat einem Bericht zufolge jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden, berichtet www.handwerk.com.
Verhandelt hatte das Gericht im Fall einer Arbeitnehmerin, die in mehreren E-Mails an ihren früheren Vorgesetzten ihren neuen Chef als „Arsch“ bezeichnet hatte. Kollegen fanden die E-Mails, es folgte die fristlose Kündigung. Nach Ansicht der Richter habe die Mitarbeiterin jedoch auf die „Vertraulichkeit des Wortes“ setzen können. Daher handele es sich nicht um eine Beleidigung sondern allenfalls um Verächtlichmachung.
Artikel vom 30.09.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)